Österreich plant, Asylbewerber während des laufenden Verfahrens zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Die schwarz-grüne Regierung in Wien will den Kurs in der Flüchtlingspolitik weiter verschärfen. Asylbewerber, die sich der Arbeit verweigern, sollen mit einer Kürzung oder Streichung der Grundversorgung konfrontiert werden. Dieser Ansatz soll im Einklang mit dem EU-Recht stehen und könnte auch Auswirkungen auf Deutschland haben.
Bisher konnten Asylbewerber in Österreich freiwillig gemeinnützige Arbeiten für einen geringen Geldbetrag durchführen. Der neue Plan sieht jedoch eine verpflichtende Tätigkeit vor, die auch auf gemeinnützige Organisationen ausgeweitet werden soll. Asylbewerber dürfen während der ersten drei Monate des Verfahrens nicht am regulären Arbeitsmarkt teilnehmen. Danach benötigen sie eine Beschäftigungsbewilligung, die in der Regel nur für bestimmte Bereiche wie Landwirtschaft und Tourismus gilt.
Die Befürworter argumentieren, dass gemeinnützige Arbeit Asylbewerbern einen geregelten Tagesablauf und Kontakt mit Einheimischen bieten kann, was die Integration fördert. Kritiker, darunter Migrationsforscherin Judith Kollenberger, äußern Bedenken gegen die Zwangsarbeit und plädieren für eine generelle Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylbewerber.
In Deutschland gibt es ebenfalls Diskussionen über die Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit. Die Unionsparteien möchten Migranten, die finanzielle Unterstützung erhalten, stärker in die Mitwirkung einbeziehen. Die Ampelkoalition lehnt hingegen eine Arbeitspflicht ab und setzt auf andere Maßnahmen wie das „Chancenaufenthaltsrecht“ oder den „Spurwechsel“.