KulturPolitik

Arbeitslosenversicherung: Regierung benachteiligt prekär beschäftigte Künstler:innen

Die österreichische Arbeitslosenversicherung steht erneut in der Kritik, da sie prekär beschäftigte Künstler:innen im Stich lassen könnte. Die SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek unterstützt die Forderungen des Kulturrates, die besagen, dass eine neue Durchführungsweisung des Arbeitsministers Kocher zurückgenommen und eine angemessene gesetzliche Grundlage für die Arbeitslosenversicherung geschaffen werden soll. Die besagte Durchführungsweisung wurde bereits am 1. April eingeführt, ist jedoch nicht öffentlich einsehbar. Anstatt eine transparente gesetzliche Regelung zu erlassen, wurde die Veränderung durch eine nichtöffentliche vorläufige Durchführungsweisung an das Arbeitsmarktservice (AMS) übermittelt. Dies wirft die Frage auf, warum keine klarere gesetzliche Regelung beschlossen wurde und ob hier politische Spannungen innerhalb der Regierungskoalition eine Rolle spielen. Die Umsetzung der neuen Regelung bedeutet laut der Arbeiterkammer, dass betroffene Personen weiterhin einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung ausgesetzt sind und keine Verbesserungen oder Gleichstellung für prekär beschäftigte Personen erzielt werden. Konkret betrifft dies Personen, die aus mehrfachen geringfügigen Beschäftigungen in einem Monat insgesamt mehr verdienen als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze. Seit dem 1. April 2024 sind sie arbeitslosenversichert. Jedoch sieht die neue Durchführungsweisung vor, dass die Arbeitslosenversicherung vom ersten geringfügigen Beschäftigungstag bis zum Monatsende aufrechterhalten werden muss. Dadurch besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn die tatsächlichen Anstellungszeiten kürzer sind. Dies führt zu komplexen Versicherungssituationen und möglichen existenzbedrohenden Rückforderungen. Die SPÖ fordert eine praktikable Regelung auf gesetzlicher Grundlage, die sicherstellt, dass mehrfach geringfügig Beschäftigte, einschließlich Künstler:innen, nicht vom Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossen sind. Es ist wichtig, die Leistung von Beschäftigten, Selbständigen und Künstler:innen unabhängig von ihrem Einkommen zu respektieren und ihnen die nötige Unterstützung zu bieten. Im Folgenden finden Sie eine Tabelle mit ausführlichen Informationen zu den verschiedenen Beschäftigungsformen in Österreich:
Beschäftigungsart Beschreibung
Vollzeitbeschäftigung Eine regelmäßige Arbeitszeit von mindestens 36 Wochenstunden
Teilzeitbeschäftigung Eine regelmäßige Arbeitszeit von weniger als 36 Wochenstunden
Geringfügige Beschäftigung Eine gelegentliche oder kurzzeitige Beschäftigung mit geringem Einkommen
Freiberufliche Tätigkeit Eine selbständige Tätigkeit in einem künstlerischen Bereich oder einer bestimmten Fachrichtung
Künstlerische Berufe Berufe im kulturellen Bereich, wie Musiker:innen, Schauspieler:innen, Maler:innen, etc.
Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung auf die Forderungen der SPÖ und des Kulturrates reagieren wird und ob eine neue gesetzliche Grundlage zur Verbesserung der Arbeitslosenversicherung für prekär beschäftigte Künstler:innen geschaffen wird. Es ist entscheidend, dass auch in solch unsicheren Zeiten alle Arbeitnehmer:innen angemessen geschützt werden und keine finanziellen Einbußen erleiden müssen.
Quelle: SPÖ-Parlamentsklub / ots

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