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Arbeitsentlastung durch gezielte Vorschläge: ÖGB und AK fordern gerechte Verteilung des dritten Drittels der kalten Progression

In einem aktuellen Artikel von www.ots.at wird darauf hingewiesen, dass die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordern, dass das dritte Drittel der kalten Progression den arbeitenden Menschen zugutekommen soll. Um die kalte Progression zu bekämpfen, werden seit 2023 die Steuertarife in Österreich jährlich an die Inflation angepasst. Dabei werden zwei Drittel automatisch durch die Inflationsrate des Vorjahres angepasst. Das restliche eine Drittel des inflationsbedingten Anpassungsvolumens soll gezielt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommen.

Die genaue Summe, die den arbeitenden Menschen zugutekommen soll, liegt erst nach der Präsentation des Progressionsberichts im Juli vor. Schätzungen zufolge handelt es sich jedoch um etwa 600 Millionen Euro. Wie dieses Geld verteilt wird, ist noch unklar, aber AK und ÖGB haben bereits konkrete Vorschläge dazu gemacht.

Ein Vorschlag betrifft die Erhöhung des Kilometergeldes für berufliche Fahrten mit dem Privat-PKW. Dieses wurde seit über 15 Jahren nicht angepasst und belastet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts stark gestiegener Spritpreise. Der ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian betont, dass in dieser Zeit die Preise für Sprit und die Instandhaltung der Autos enorm angestiegen sind, was viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft, insbesondere Pflegekräfte, die ihre Klient:innen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichen können. Es wird daher eine Anpassung des Kilometergeldes als überfällig erachtet. Auch das Pendlerpauschale soll in Richtung eines einkommensunabhängigen Modells geändert werden.

AK-Präsidentin Renate Anderl erklärt, dass das dritte Drittel der kalten Progression nicht einfach vom Finanzminister einkassiert werden kann. Stattdessen sollte es den arbeitenden Menschen zugutekommen, die einen großen Teil des Steueraufkommens leisten. Damit das Geld aber auch bei den Menschen ankommt, werden Vereinfachungen beim Steuerausgleich gefordert. Die AK hat 25 Vorschläge erarbeitet, wie der Steuerausgleich einfacher gestaltet werden kann. Dazu gehören beispielsweise die automatische Übernahme von Daten in die Steuererklärung, die optimale Aufteilung des Familienbonus und die Anpassung verschiedener Absetz- und Freibeträge an die Inflation.

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AK und ÖGB sehen auch Handlungsbedarf bei den außergewöhnlichen Belastungen wie hohen Arzt- oder Kurkosten. Aktuell können diese Kosten nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn ein sehr hoher Selbstbehalt gezahlt wird. Die beiden Organisationen fordern daher, dass der Selbstbehalt um die Hälfte reduziert wird, um den Steuervorteil für betroffene Personen zugänglicher zu machen.

Es ist wichtig, dass die arbeitenden Menschen von den Maßnahmen zur Bekämpfung der kalten Progression profitieren, da sie einen großen Anteil zum Steueraufkommen beitragen. Die Vorschläge von AK und ÖGB zielen darauf ab, den Steuerausgleich zu erleichtern und die finanzielle Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verringern. Es bleibt abzuwarten, wie die Verteilung des dritten Drittels genau aussehen wird und welche weiteren Maßnahmen zur Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergriffen werden. In www.ots.at ist zu lesen, dass diese Vorschläge bereits in die Debatte eingebracht wurden und weitere Anstrengungen nötig sind, um den Steuerausgleich fairer und einfacher zu gestalten.

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