Ein neues Gesetz zur Bürokratieentlastung wird am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung stehen, nachdem der Bundestag bereits Ende September zugestimmt hat. Offiziell soll es darauf abzielen, Unternehmen von übermäßiger Bürokratie zu befreien. Doch birgt das 46-seitige Dokument eine für viele aufsehenerregende Regelung, die potenziell kriminellen Steuerbetrügern erhebliche Vorteile verschaffen könnte. Diese Regelung könnte dazu führen, dass der Staat und seine ehrlichen Steuerzahler durch den Verlust wichtiger Beweismittel enorme finanzielle Schäden erleiden.
Die Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker, die sich über Jahre einen Namen in der Aufklärung von Steuerhinterziehungen gemacht hat, äußert sich besorgt: „Das neue Gesetz würde die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden und Finanzämtern nahezu unmöglich machen.“ Sie spricht von einer Regelung, die es Banken ermöglichen könnte, Beweise „nahezu legal zu vernichten“. Wenn das Gesetz kommt, wäre das bereits nach acht Jahren erlaubt – zwei Jahre früher als bisher.
Befürchtung der Beweisvernichtung
Ein äußerst brisantes Thema sind die sogenannten Cum-Cum-Deals, eine Betrugsmasche, die ähnlich wie die bekannteren Cum-Ex-Deals funktioniert. Diese Art der Steuerhinterziehung hat bereits zu rechtlichen Konsequenzen für mehrere Banker geführt. Christoph Spengel, ein Finanzwissenschaftler von der Universität Mannheim, schätzt, dass der Staat seit 2001 beachtliche 25 Milliarden Euro durch solche Machenschaften verloren haben könnte.
Ein entscheidendes Problem bei der neuen gesetzlichen Regelung ist die Vorzeitige Vernichtung von Beweisen. In Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung wurde die Verjährungsfrist vor Kurzem auf 15 Jahre ausgeweitet, jedoch gibt es Bedenken, dass Beweise, die zur Aufklärung dieser Vergehen notwendig sind, bereits lange vor Ablauf dieser Frist geschreddert werden dürfen. Dies könnte die Bemühungen der Finanzämter stark behindern und den Kampf gegen Steuerbetrug erheblich erschweren.
Die Bundesregierung begründet die Änderungen mit der Annahme, dass viele Unternehmen ihre Unterlagen noch in Papierform aufbewahren und für teuren Lagerraum bezahlen müssen. Eine Ersparnis von 595 Millionen Euro lautet die recht knappe Schätzung. Diese Annahme könnte sich jedoch als illusorisch erweisen, da wohl die meisten Unternehmen mittlerweile auf digitale Speichersysteme umgestiegen sind, was die tatsächliche Einsparung auf gerade einmal „rund 12 Euro pro Unternehmen“ reduzieren könnte, wenn man die notwendige Serverkapazität in Betracht zieht.
Beobachter sehen bereits Parallelen zu den Ampelschredderplänen, die als Teil dieser bloßen Bürokratieentlastung verkauft werden. Letztendlich bleibt abzuwarten, ob das Gesetz tatsächlich die erhoffte Entlastung bringt, oder ob es vielmehr als ein Freifahrtschein für Kriminelle angesehen werden kann. Die Entwicklungen in dieser Angelegenheit sind in jedem Fall von großer Bedeutung, da sie die staatlichen Bemühungen zur Bekämpfung von Steuerbetrug stark beeinflussen könnten.
Die Bedenken sind nicht unbegründet, und das geplante Gesetz könnte tiefgreifende Auswirkungen auf die Arbeit der Finanzbehörden sowie auf die Integrität des Steuersystems selbst haben. Die Hintergründe zu diesen Entwicklungen, die auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden, sind im Artikel von lomazoma.com nachzulesen.
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