In einem Artikel von www.ots.at zu sehen, fordert die Arbeiterkammer Oberösterreich Nachbesserungen bei der Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie. Die EU-Verbandsklagen-Richtlinie zielt darauf ab, den kollektiven Rechtsschutz für Konsumenten auf europäischer Ebene zu verbessern. Anerkannten Verbraucherschutzorganisationen wie die Arbeiterkammer wird ermöglicht, Ansprüche zusammenzufassen und stellvertretend in einer Abhilfeklage geltend zu machen. AK-Präsident Andreas Stangl äußerte jedoch, dass der vorliegende Gesetzesentwurf nur teilweise den Zielen der Richtlinie gerecht wird. Grundsätzlich seien die vorgeschlagenen Änderungen zu begrüßen, aber die Mindestquote von 50 betroffenen Verbrauchern bei Klagseinbringung sei zu restriktiv und mache die Verbandsklage in vielen Fällen nutzlos. Stangl fordert, die Mindestquote auf fünf Verbraucher zu reduzieren, um die Abhilfeklage auch im Sinne des Konsumentenschutzes effektiv nutzen zu können.
Eine weitere Verbesserung der Verbandsklagen-Richtlinie betrifft die Verjährungshemmung. Durch die neue Verbandsklage können auch nach Ablauf der Verjährungsfrist noch Ansprüche geltend gemacht werden, sofern die betroffenen Verbraucher rechtzeitig an der Verbandsklage auf Abhilfe teilnehmen. Die Arbeiterkammer fordert, dass diese Verjährungshemmung auch für die bestehenden Instrumente zur Rechtsdurchsetzung gilt, um den Betroffenen bestmöglich zu ihrem Recht zu verhelfen.
Darüber hinaus regt AK-Präsident Stangl an, dass eine gesetzliche Regelung eines Folgenbeseitigungsbegehrens bei Unterlassungsklagen geschaffen wird. Bisher war es schwierig, betroffene Verbraucher über das Urteil und seine positiven Rechtsfolgen zu informieren. Durch eine solche Regelung könnten Unternehmen verpflichtet werden, alle betroffenen Verbraucher über das Urteil und dessen Rechtsfolgen zu informieren.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich setzt sich für eine verbesserte Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie ein, um den kollektiven Rechtsschutz für Konsumenten zu stärken und ihnen eine effektive Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen der AK-Oberösterreich bei der finalen Umsetzung des Gesetzesentwurfs berücksichtigt werden.