In Berlin wird in wenigen Wochen der Bundestag erstmals über ein Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) diskutieren. Ziel ist es, die nach Umfragen zweitstärkste Partei des Landes, das Bundesverfassungsgericht entscheiden zu lassen, ob ein Verbot gerechtfertigt ist. Eine Gruppe aus Abgeordneten der CDU/CSU, Linkspartei, Grünen und SPD haben den Antrag gemeinschaftlich eingebracht, wobei sich mindestens zehn Abgeordnete jeder Fraktion beteiligt haben.
Der Vorstoß für das Verbot kommt vom sächsischen CDU-Parlamentarier Marco Wanderwitz. Nach fast einem Jahr der Vorbereitung hat er inzwischen genügend Unterstützer gefunden, um den Antrag ins Parlament einzubringen. Um den Antrag stellen zu können, werden mindestens fünf Prozent der Bundestagsabgeordneten benötigt, was 37 Unterschriften entspricht. Wanderwitz scheiterte lange an dieser Hürde, doch die jüngsten Wahlergebnisse der AfD in Sachsen, Thüringen und Brandenburg mit rund 30 Prozent der Stimmen haben ihm nun den nötigen Rückhalt gegeben.
Gibt es eine Mehrheit für das AfD-Verbot?
Die Antragsteller argumentieren, dass die AfD eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ verfolgt, die darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu destabilisieren. Dies berichtet zudem die „Welt“. Diese Bedingung ist laut bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für ein Parteiverbot erforderlich. Falls das Gericht einem Verbot nicht zustimmt, beantragen die Parlamentarier ersatzweise, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen wird. Damit wäre die Partei praktisch handlungsunfähig, da sie ihre Wahlkämpfe und Mitarbeiter nicht mehr finanzieren könnte.
Ob der Bundestag tatsächlich eine Mehrheit für den Antrag zusammenbekommt, ist jedoch fraglich. Obwohl Abgeordnete aus fast allen Fraktionen – außer der FDP – den Antrag unterstützen, gibt es viele Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht letztlich zustimmen wird. Manche befürchten, dass eine Ablehnung dem potentiellen Verbot sogar noch zusätzlichen Auftrieb geben könnte. So kritisiert etwa die FDP-Abgeordnete Katja Adler auf der Plattform X den Antrag und meint, es könne der Eindruck entstehen, dass die Verbotsbefürworter eher Angst vor der Demokratie als um die Demokratie haben.
Nationen im Vergleich: Einzigartige Situation in Deutschland
In der jüngeren Vergangenheit scheiterten die Bundesregierung und der Bundestag bereits zweimal daran, die rechtsextreme NPD (heute: Heimat) zu verbieten. Der letzte Versuch scheiterte an der sogenannten „Potentialität“, was bedeutet, dass eine reale Gefahr bestehen muss, dass die zu verbietende Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernsthaft gefährdet. Die Antragsteller argumentieren, dass dies bei der AfD anders sei.
Deutschland nimmt hierbei eine einzigartige Position ein, da es das einzige westliche Land ist, das ernsthaft versucht, eine bedeutende Oppositionspartei zu verbieten. Sollte dieser Versuch erfolgreich sein, wäre Deutschland auch in dieser Hinsicht ein Ausnahmefall unter den westlichen Demokratien. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf jungefreiheit.de.
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