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Abschiebung und Rückkehr: Vergewaltiger plant Rückkehr nach Deutschland

Ein afghanischer Vergewaltiger, verurteilt für die Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen in Deutschland, könnte aufgrund der Schwangerschaft seiner Freundin bald nach Deutschland zurückkehren, da sein Anwalt mit „Auseinandersetzungen mit Behörden“ plant, das Einreiseverbot zu umgehen.

Die Abschiebung eines verurteilten Vergewaltigers nach Afghanistan sorgt in Deutschland für aufgeregte Diskussionen. Ein besonders brisantes Detail ist die vermeintliche Schwangerschaft seiner Freundin, was die Situation noch komplizierter macht. Der Anwalt des Mannes, Christoph Käss, macht bereits Andeutungen, dass der verurteilte Kriminelle möglicherweise bald zurückkehren könnte, und das trotz seines vorangegangenen Einreiseverbots.

Im Oktober 2019 schockierte die brutale Tat in Illerkirchberg die gesamte Nation. Vier Asylbewerber überfielen eine 14-Jährige in einer Flüchtlingsunterkunft und vergewaltigten sie über mehrere Stunden. Ein Gericht in Ulm verurteilte die Täter im Jahr 2021 zu langen Haftstrafen, darunter auch Mohtajar N., der nun nach Afghanistan abgeschoben wurde.

Die missliche Lage des Verurteilten

Mohtajar N. verbrachte seine Haftstrafe und war anschließend in Abschiebehaft. Er kehrte jedoch den Ort seines Verbrechens zurück, lebte dort auf Kosten des Staates und versuchte, sich in einer Gemeinschaft zurechtzufinden, die mit seinen Taten konfrontiert war. Die politischen und administrativen Bemühungen, ihn in sein Heimatland abzuschieben, scheiterten jedoch aufgrund der schwierigen politischen Lage in Afghanistan, die seit der Machtübernahme der Taliban verheerend ist.

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Am Freitag wurde N. schließlich nach monatelanger Unsicherheit nach Kabul abgeschoben, zusammen mit 27 anderen verurteilten Straftätern. Bei seiner Abschiebung erhielt er 1000 Euro vom deutschen Staat, um den Anfang in der Heimat zu erleichtern. Dies hat jedoch bei einigen Kritikern Besorgnis ausgelöst: Sie befürchten, dass die ehemaligen Kriminellen das Geld nutzen könnten, um einen illegalen Weg zurück nach Europa zu finden.

Ein Anwalt auf der Mission

Der Anwalt Christoph Käss hat bereits angekündigt, dass sein Mandant zurück nach Deutschland kommen wird, und beruft sich auf die bevorstehende Vaterschaft als einen guten Grund. „Er wird wiederkommen“, äußerte sich Käss optimistisch in der „Augsburger Allgemeinen“. Seine Worte suggerieren, dass er bereit ist, heftige Auseinandersetzungen mit den Behörden einzugehen, um dies zu erreichen.

Käss behauptet außerdem, dass seine Mandantin des 31-Jährigen hochschwanger sei und das Kind, das in zwei Monaten zur Welt kommen soll, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wird. Dies wirft Fragen zur deutschen Gesetzgebung auf, da in Deutschland Geburtsrecht herrscht. Trotz der dramatischen Umstände und der bestehenden rechtlichen Hürden, scheint Käss bereit zu sein, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um seinem Klienten zu helfen. Die Ungewissheit über Jüngste Entwicklungen in den Rückkehr-Plänen bleibt bis zu einem offiziellen Verfahren bestehen. Käss plant möglicherweise ein Visum für N., um die Rückkehr einzuleiten, obwohl die rechtlichen Herausforderungen überwältigend erscheinen.

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– NAG

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