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Abschiebung nach Afghanistan: Straftäter trotz deutscher Familie ausgewiesen

"Ein afghanischer Straftäter, der 2019 in Illerkirchberg an der Vergewaltigung einer Minderjährigen beteiligt war, wurde nach Absitzen seiner Haftstrafe nach Afghanistan abgeschoben, doch sein Anwalt kündigt an, dass der Mann wegen seiner schwangeren deutschen Partnerin trotz Einreiseverbots nach Deutschland zurückkehren will."

Deutschland nimmt erneut Abschiebungen nach Afghanistan vor. Innenministerin Nancy Faeser gab bekannt, dass am Freitag 28 Straftäter in das Land der Taliban ausgeflogen wurden. Diese Maßnahme hat innerhalb der betroffenen Familien und ihrer rechtlichen Vertreter für erheblichen Aufruhr gesorgt.

Einer der abgeschobenen Männer, ein 31-jähriger Afghane, war Ende Oktober 2019 an einem schweren Verbrechen beteiligt. Zusammen mit drei weiteren Tätern vergewaltigte er in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) eine damals 14-Jährige. Das Mädchen war dabei unter Drogen- und Alkoholeinfluss gesetzt worden. Nachdem der Täter seine Haftstrafe abgesessen hatte, wurde er von der Polizei zur Abschiebung festgenommen.

Rechtsanwalt in Widerstand gegen die Abschiebung: „Er wird wiederkommen“

Der Rechtsanwalt des abgeschobenen Afghanen, Christoph Käss, kündigte im Gespräch mit der „Augsburger Allgemeinen“ an, dass sein Mandant trotz der Abschiebung wieder nach Deutschland zurückkehren werde. Der Grund dafür liegt in dessen persönlichen Umständen. Der abgeschobene Afghane lebt in Deutschland in einer Beziehung, und seine Partnerin erwartet in zwei Monaten ein Kind. Dieses Kind wird die deutsche Staatsbürgerschaft haben. „In Kenntnis dessen haben sie ihn abgeschoben“, kritisiert Käss scharf.

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Käss zeigt sich entschlossen, die Rückkehr seines Mandanten nach Deutschland trotz des Einreiseverbots durchzusetzen und kündigt „Auseinandersetzungen mit den Behörden“ an. Er wirft dabei auch die Frage auf, ob sein Mandant die gefährliche Lage in Afghanistan überhaupt überleben werde. „Wenn er die Taliban überlebt“, so Käss.

Die Abschiebung des Afghanen erregte nicht nur wegen seiner familiären Situation Aufsehen, sondern auch wegen der grundsätzlichen politischen und moralischen Diskussionen über Abschiebungen nach Afghanistan. Kritiker argumentieren, dass das Land angesichts der Machtübernahme durch die Taliban als unsicher gilt und Rückführungen in solche Regionen humanitär bedenklich seien.

Diese Abschiebung und die Ankündigungen von Rechtsanwalt Christoph Käss verdeutlichen die komplexen rechtlichen und moralischen Herausforderungen, vor denen deutsche Behörden in der Migrations- und Flüchtlingspolitik stehen. Während die Straftaten des Mannes seinen Status als sicherheitsgefährdende Person untermauern, stellt seine familiäre Lage die Entscheidungsträger vor schwierige ethische Dilemmata.

– NAG

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