In Deutschland hat sich die Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen im vergangenen Jahr erheblich erhöht. Wie aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden zeigen, bezogen Ende des Jahres rund 522.700 Menschen diese Regelleistungen. Das entspricht einem Anstieg von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr, nachdem der Anstieg von 2021 auf 2022 bereits 22 Prozent betrug.
Interessanterweise beziehen derzeit etwa 27.500 Menschen aus der Ukraine diese Leistungen. Obwohl Geflüchtete aus der Ukraine spätestens seit Ende August 2022 in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch unterstützt werden, erhalten neu ankommende Personen vorübergehend Asylbewerberleistungen, bis sie eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis und eine abschließende Einordnung erhalten. Der bürokratische Prozess kann manchmal eine Weile dauern, sodass diese temporäre Unterstützung erforderlich bleibt.
Demografische Merkmale und Herkunft
Eine genauere Analyse der Daten zeigt, dass 66 Prozent der Leistungsbezieher männlich und 34 Prozent weiblich sind, wobei 28 Prozent Minderjährige unter ihnen sind. Ein Großteil dieser Personen stammt aus Asien, nämlich 49 Prozent. Der europäische Kontinent, zu dem in dieser Kategorisierung auch die Türkei zählt, ist die Herkunftsregion für 31 Prozent der Empfänger, gefolgt von Afrika mit 15 Prozent. Besonders häufig sind Menschen aus Syrien und der Türkei vertreten, die jeweils 15 Prozent der Leistungsberechtigten stellen. Afghanistan und der Irak folgen mit 11 beziehungsweise 8 Prozent. Ukrainische Bürger machen fünf Prozent der Gesamtzahl am Jahresende 2023 aus.
Finanzielle Unterstützung und geplante Änderungen
Asylbewerber und Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten finanzielle Unterstützung, die deutlich unter dem Bürgergeld liegt. Der gegenwärtige Regelsatz für alleinstehende Asylbewerber beträgt 460 Euro, während für diejenigen, die in Sammelunterkünften leben, der Betrag auf 413 Euro pro Monat festgelegt ist. Bund und Länder sind übereingekommen, dass künftig ein Großteil dieser Leistungen über eine Geldkarte bereitgestellt werden soll, wobei Bargeld nur noch eingeschränkt ausgezahlt wird. Diese Maßnahme könnte den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Transparenz erhöhen, bleibt jedoch auf ihre Wirkung hin abzuwarten.
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