ChronikPolitik

36 Millionen Euro für inklusive Arbeit: Menschen mit Behinderungen sollen regulären Lohn verdienen

Das österreichische Sozialministerium hat eine neue Förderrichtlinie mit dem Ziel „Inklusive Arbeit“ veröffentlicht. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen den Zugang zum regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen und ihnen ein faires Gehalt sowie sozialversicherungsrechtliche Absicherung zu bieten. Dabei sollen Projekte gefördert werden, die Menschen mit hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Insgesamt stellt das Sozialministerium dafür 36 Millionen Euro bis zum Jahr 2026 zur Verfügung.

Derzeit sind in Österreich etwa 28.000 Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturellen Einrichtungen, den sogenannten Werkstätten, beschäftigt. Sie erhalten dort je nach Bundesland zwischen 35 und 100 Euro Taschengeld pro Monat und sind unfallversichert. Die Verantwortung für diese Einrichtungen und deren Vergütungen liegt bei den Ländern, während der Bund für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständig ist.

Das langfristige Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es, Menschen mit Behinderungen statt Taschengeld ein reguläres Gehalt zu ermöglichen. Um dies zu evaluieren, hat die Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag des Sozialministeriums die Kosten einer Umstellung auf „Lohn statt Taschengeld“ in tagesstrukturellen Einrichtungen untersucht. Auf Basis der Ergebnisse wurde nun die Förderrichtlinie für Projekte „Inklusive Arbeit“ erarbeitet.

Die Richtlinie legt fest, dass Menschen mit Behinderungen mit hohem und sehr hohem Unterstützungsbedarf beim Übergang in den Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen. Sie erhalten eine faire Entlohnung für ihre Arbeit, sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert und haben Anspruch auf eine Pension. Das Sozialministerium stellt dafür insgesamt 36 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Bundesländer ein Drittel der Kosten tragen. Dadurch können Projekte mit einem Gesamtvolumen von bis zu 54 Millionen Euro gefördert werden. Zentrale Förderkriterien sind echte Arbeitsverträge, eine Vollversicherung und ein den Lebensunterhalt sicherndes Entgelt.

Die Richtlinie „Inklusive Arbeit“ umfasst verschiedene förderbare Modelle in allen neun österreichischen Bundesländern. Dazu gehören inklusive Arbeitsmodelle, in denen Menschen mit Behinderungen in Unternehmen tätig sind, deren Arbeitsplatz individuell an ihre Bedürfnisse angepasst ist. Ebenso werden integrative Arbeitsmodelle gefördert, bei denen Menschen mit Behinderungen im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen am regulären Arbeitsmarkt beschäftigt sind. Auch innovative Projekte in bestehenden Strukturen, bei denen Menschen mit Behinderungen in der Struktur oder Organisation ihrer Einrichtung tätig sind, können gefördert werden. Wichtig ist dabei, dass das Projekt organisatorisch und/oder räumlich klar von den sonstigen Bereichen der Einrichtung abgegrenzt ist.

Die Kriterien der Richtlinie wurden in Zusammenarbeit mit den Ländern, Trägerorganisationen und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Auch der im Sozialministerium angesiedelte Bundesbehindertenrat wurde einbezogen. Bei der Umsetzung der Projekte sollen Menschen mit Behinderungen in die Konzeption und Umsetzung eingebunden werden. Die Richtlinie „Inklusive Arbeit“ steht auf der Website des Sozialministeriums zum Abruf bereit.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"