In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Österreich vor 30 Jahren, am 17. Juni 1994, in Kraft trat. Dieses Gesetz stellt die Grundlage für den Arbeitsschutz in österreichischen Betrieben dar und hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Leben ohne arbeitsbedingte Beeinträchtigungen zu ermöglichen.
Die Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen ist nicht nur im Interesse der Arbeitskräfte, sondern hat auch wirtschaftliche Bedeutung. Laut einer Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) von 2020 entstehen durch arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen jährlich Kosten in Höhe von rund 10 Milliarden Euro. Das ASchG trägt dazu bei, diese Kosten zu reduzieren.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz berücksichtigt verschiedene Aspekte des Arbeitsschutzes, wie die Arbeitsorganisation, die Information und Beteiligung der Beschäftigten, die Rolle von Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorganen sowie die Zusammenarbeit mit Präventivfachkräften. Es legt außerdem großen Wert auf die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz. Dabei haben kollektive Maßnahmen Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen. Das ASchG bildet somit die Grundlage für eine umfassende Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.
Im Laufe der letzten 30 Jahre hat sich das ASchG als dynamisch und effektiv erwiesen, indem es flexibel auf die sich wandelnde Arbeitswelt reagiert hat. Die Anzahl der Arbeitsunfälle konnte seit der Jahrtausendwende um ein Drittel reduziert werden. Das Gesetz wurde regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht zu werden. In der ASchG-Novelle von 2013 wurde beispielsweise die Bedeutung der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont.
Allerdings stehen auch in den kommenden 30 Jahren neue Arbeitsschutzrisiken an, insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung. Es ist wichtig, dass der Austausch zwischen den Sozialpartnern, den Unfallversicherungsträgern und der Arbeitsinspektion aktiv bleibt, um den Wert des ArbeitnehmerInnenschutzes für Unternehmen und Beschäftigte zu verdeutlichen. Gesundheit und sichere Arbeitsbedingungen spielen angesichts des Fachkräftebedarfs eine wichtige Rolle für den Standort Österreich.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bleibt auch weiterhin eine wichtige Errungenschaft zum Wohle des Wohlergehens und der Sicherheit am Arbeitsplatz. Es ist von großer Bedeutung, dass dieses Gesetz auch zukünftig den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet und an die sich ändernden Arbeitsbedingungen anpasst.