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21-Jähriger würgt Polizisten fast zu Tode: Haftbefehl wegen Mordversuchs in Meppen

Ein 21-jähriger Gewaltverbrecher würgt in Osnabrück einen Polizisten bis zur Lebensgefahr und steht jetzt wegen versuchten Mordes vor Gericht – der dramatische Vorfall ereignete sich am frühen Samstagmorgen im Bahnhofsviertel von Meppen.

Ein heftiger Zwischenfall hat sich in Niedersachsen ereignet, bei dem ein 21-Jähriger wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft genommen wurde. Der Vorfall, der sich am frühen Samstagmorgen ereignete, sorgt nun für Schlagzeilen. Polizeikräfte wurden um etwa 05:00 Uhr zu einer Auseinandersetzung im Kneipenviertel von Meppen gerufen und ermittelte zwei Beamte einen 21-Jährigen als Verdächtigen. Daraufhin folgten sie ihm in den Bereich des Bahnhofs. Dort jedoch kam es zu einem tragischen Einzelkonfrontation.

Im Bahnhofsbereich traf ein einzelner Polizist auf den Verdächtigen, wodurch eine körperliche Auseinandersetzung entbrannte. Inmitten der Rangelei nahm der 21-Jährige den Beamten in den Schwitzkasten, wobei der Polizist fast das Bewusstsein verlor. Erst das Eintreffen eines weiteren Polizeibeamten sorgte dafür, dass der Angreifer von ihm abließ und die Flucht ergriff, allerdings erfolglos.

Polizist in Lebensgefahr

Nach einer intensiven Verfolgung wurde der 21-Jährige schließlich von mehreren weiteren Polizisten aufgegriffen, obwohl er sich massiv widersetzte. Auch auf der Wache setzte sich die Angriffsserie fort: Der Mann griff erneut die Beamten an, wobei erheblicher Aufwand nötig war, um ihn zu bändigen. Der attackierte Polizist erlitt lebensgefährliche Verletzungen, was die Staatsanwaltschaft von einem Tötungsvorsatz ausgehen lässt.

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Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist der 21-Jährige bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft und derzeit in mehrere weitere Strafverfahren verwickelt. Diese drehen sich vorrangig ebenfalls um Gewaltdelikte. Angesichts dieser Hintergründe erließ ein Ermittlungsrichter noch am Samstag Haftbefehl wegen versuchten Mordes und anderer Delikte.

Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.welt.de.

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