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180 Straftaten: 11-jähriger Marokkaner flieht nach Schweiz und beantragt Asyl!

Ein 11-jähriger marokkanischer Flüchtling, der in Deutschland innerhalb eines Jahres 200 Straftaten beging, ist in die Schweiz geflohen und hat dort Asyl beantragt!

Ein elfjähriger Junge aus Marokko hat in Deutschland seit seiner Ankunft im November 2022 bis zu 200 Straftaten begangen. Diese Vorfälle ereigneten sich überwiegend in Form von Einbrüchen und Diebstählen, bei denen der Junge Schmuck, Uhren, Bargeld und sogar iPhones entwendete. Trotz intensiver Bemühungen von Betreuern und Polizei konnten seine kriminellen Aktivitäten nicht gestoppt werden. Allein aus seiner Jugendunterkunft floh er rund 200 Mal.

Das Jugendamt Hamburg hatte schließlich im August dieses Jahres entschieden, den Jungen in ein geschlossenes Heim zu verlegen, um seine Fluchtversuche zu unterbinden und ihn besser unter Kontrolle zu halten. Doch bevor diese Maßnahme umgesetzt werden konnte, verschwand der Marokkaner und tauchte in der Schweiz wieder auf. Dort hat er nun Asyl beantragt.

Flucht in die Schweiz

Der Junge wurde ursprünglich vom Kinder- und Jugendnotdienst in Hamburg versorgt. Trotz der Aufsicht gelang es ihm immer wieder, sich der Kontrolle zu entziehen und neue Straftaten zu begehen. Laut dem Schweizer Medium „Blick“ deutet einiges darauf hin, dass der Junge von Kriminellen für diese Aktivitäten angeheuert wurde. In der Schweiz soll er nun einen Asylantrag gestellt haben, wie die Schweizer Behörden in einer E-Mail an das Bundeskriminalamt (BKA) mitteilten.

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Die Flucht des Jungen von Deutschland in die Schweiz sorgt für erhebliche Aufregung. Nach Informationen des BKA wurde eine europaweite Suche nach dem minderjährigen Straftäter eingeleitet, um seiner habhaft zu werden. Der Junge war als unbegleiteter minderjähriger Ausländer in einem Aufnahmezentrum für Flüchtlinge registriert und anschließend in die Obhut des Kinder- und Jugendnotdienstes übergeben worden.

Unbekannte Familienhintergründe

Der Aufenthaltsort der Eltern des Jungen ist den deutschen Behörden nicht bekannt, zudem ist unklar, ob sie überhaupt noch leben. Aufgrund dieser Unklarheiten wurde der Junge dem Kinder- und Jugendnotdienst zur Betreuung übergeben. Es bleibt abzuwarten, wie die Schweizer Behörden über den Asylantrag des Jungen entscheiden werden.

Mehr Details zu diesem Vorfall sind auf apollo-news.net nachzulesen.

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