
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat am 8. April 2025 den Ausweisungsbescheid gegen die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl erhalten. Laut den Angaben des VGT führt die Behörde an, dass Windl an friedlichen Straßenblockaden und einer Beschmieraktion gegen Rechtsradikalismus beteiligt war. Diese Aktionen hat Windl offen zugegeben und die damit verbundenen Strafen akzeptiert, was sie im Kontext des zivilen Ungehorsams verortet.
Im Ausweisungsbescheid wird Windl eine „massiv querulatorische Neigung“ und eine „links-extremistisch motivierte Gesinnung“ unterstellt. DDr. Martin Balluch, Obmann des VGT, kritisiert diese Beurteilung und fordert stattdessen, dass die Beamten sich für eine grundlegende Änderung der Klimapolitik einsetzen sollten. Balluch warnt davor, dass die Ausweisung von Klimaschutz-Aktivisten eine Förderung des gesellschaftlichen Untergangs darstellt.
Kritik an der Einstufung von Aktivismus
Balluch betont, dass die Behörde Windls „politische Ziele“ als dogmatisch verinnerlicht ansieht und sie deshalb als gefährlich klassifiziert. Insbesondere wird ihr Handeln als Akt gegen die demokratischen Grundlagen betrachtet, da Aktionismus gegen eine demokratisch legitimierte Partei als problematisch gilt. Die Ausweisung basiere auf Windls „habituellem Fehlverhalten“ und „völliger Sanktionsresistenz“. Balluch argumentiert, dass mutige Menschen, die sich gegen politische Gleichgültigkeit und einen Rechtsruck einsetzen, für den Erhalt von Freiheit und Erde unerlässlich sind.
In diesem Kontext zieht Balluch einen historischen Vergleich zur NSDAP, die ebenfalls demokratisch gewählt wurde. Er erklärt, dass es die Pflicht aller aufrechten Personen sei, gegen Rechtsradikalismus vorzugehen. Der zivile Ungehorsam, wie ihn Windl praktiziert, stellt eine Form des Protests dar, die in demokratischen Gesellschaften legitimiert werden muss, um als aktiver Ausdruck von Dissens wahrgenommen zu werden.
Ziviler Ungehorsam als Protestform
Die Debatte über die Protestform des zivilen Ungehorsams ist emotionalisiert und polarisiert. Klimaktivisten rechtfertigen häufig Straßenblockaden als legitimes Mittel des Protests. Diese Form des Widerstandes wird als freiwilliger Gesetzesbruch in Verbindung mit höheren moralischen Werten verstanden, gemäß der Definition, die zivilen Ungehorsam als Verweigerung bezeichnet, die gegen geltende Gesetze verstößt.
Henry David Thoreau gilt als der Begründer dieser Protestform, die sich auf das Prinzip beruft, dass ein brüchiger Gesetzesakt notwendig sein kann, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Ziviler Ungehorsam unterscheidet zwischen Legalität und Legitimität: Während die Einhaltung von Gesetzen eine gesellschaftliche Norm ist, kann die Verletzung von Gesetzen gerechtfertigt werden, wenn sie einem größeren Ziel dient.
In Diktaturen ist ziviler Ungehorsam oft die einzige Möglichkeit des Protests. In demokratischen Staaten hingegen bedarf es für solche Handlungen einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz und einer Legitimation. Die Klimabewegung zeigt häufig spontane Protestpraktiken, ohne immer tiefere philosophische Überlegungen über die Notwendigkeit oder Wirkung des zivilen Ungehorsams anzustellen.
Balluchs Aussagen und die Reaktion der Behörden spiegeln die schwierigen und oft kontroversen Diskussionen über die Praxis des zivilen Ungehorsams wider. Diese Diskussion müsse sachlich geführt werden, um effektive Lösungen für die drängenden Probleme im Klimaschutz zu finden, während gleichzeitig der Respekt vor demokratischen Normen gewahrt bleibt. OTS berichtet und die bpb ergänzt hierzu wichtige kontextuelle Informationen.
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