Zukunft der Holzindustrie: Jahrespressekonferenz am 3. Juni in Wien!

Zukunft der Holzindustrie: Jahrespressekonferenz am 3. Juni in Wien!

Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien, Österreich - Am 23. Mai 2025 hat der Fachverband der Holzindustrie Österreichs zur Jahrespressekonferenz eingeladen. Diese findet am 3. Juni 2025 um 09:30 Uhr im IV-Media Center, Haus der Industrie, in Wien statt. Geplant sind spannende Diskussionen zur Entwicklung der Branche in den vergangenen Monaten sowie ein Ausblick auf die Zukunft der Holzindustrie. Ein zentrales Thema wird die Rolle des Waldes als Kohlenstoffspeicher sein, insbesondere im Kontext der aktuellen Entwicklungen zur EU-Entwaldungsverordnung, die die Holzindustrie stark beeinflusst.

Besonders wichtig ist hierbei der Gesprächsbeitrag von Mag. Herbert Jöbstl, dem Obmann des Fachverbands, sowie von Dr. Erlfried Taurer, dem Obmann-Stv., und Mag. Heinrich Sigmund, dem Geschäftsführer. Die Veranstaltung wird online übertragen, ein Link wird vor Beginn bereitgestellt. Interessierte Medienvertreter müssen sich über den bereitgestellten Link oder per E-Mail an presse@holzindustrie.at anmelden. Für weitere Informationen steht Norman Schirmer, M.A., telefonisch unter +43 1 712 26 01 – 21 zur Verfügung.

EU-Entwaldungsverordnung

In den letzten Monaten hat die EU-Entwaldungsverordnung, die am 31. Mai 2023 erlassen wurde, zunehmende Aufmerksamkeit erhalten. Diese wird am 30. Dezember 2025 in Kraft treten und erhebliche Änderungen für Unternehmen mit sich bringen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen dann die neuen Vorschriften einhalten, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben, die Anforderungen zu erfüllen. Diese Übergangszeit von bis zu 18 Monaten wurde eingeführt, um den betroffenen Unternehmen eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen. Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, den Klimawandel zu bekämpfen und den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen, indem sie die Entwaldung im Zusammenhang mit dem Konsum bestimmter Produkte in der EU verhindert. Laut Schätzungen der FAO haben weltweit zwischen 1990 und 2020 etwa 420 Millionen Hektar Wald durch Abholzung verloren, wobei der EU-Konsum einen Anteil von etwa 10 % an der globalen Entwaldung ausmacht.

Ein zentrales Element dieser Verordnung besteht darin, dass Produkte, die nach dem 31. Dezember 2020 auf Flächen erzeugt wurden, die entwaldet wurden, als „entwaldungsfrei“ gelten müssen. Dies betrifft unter anderem Holz, Palmöl und Soja. Marktteilnehmer sind verpflichtet, Informationen über die Herkunft ihrer Waren zu sammeln und Risikobewertungen durchzuführen. Ab dem 6. November 2024 wird auch eine Registrierung im EU-Informationssystem möglich sein, um die Einhaltung der Anforderungen zu überwachen.

Auswirkungen auf die Branche

Die neuen Regularien zielen darauf ab, sowohl die Treibhausgasemissionen zu reduzieren als auch die biologische Vielfalt zu schützen. Die Holzindustrie könnte durch diese Maßnahmen vor Herausforderungen stehen, insbesondere hinsichtlich der Sorgfaltspflichten und der Dokumentationsanforderungen.

Die EU hat sich verpflichtet, ein Informationssystem für Betreiber und Marktteilnehmer bis spätestens 30. Juni 2025 bereitzustellen. In einer allgemeinen Überprüfung, die bis spätestens 30. Juni 2028 stattfindet, sollen zudem mögliche Vereinfachungen für Länder oder Regionen mit geringem Risiko evaluiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen zahlreiche Rahmenbedingungen von den Akteuren der Holzindustrie umgesetzt werden.

Diese Entwicklungen werden auch die Diskussionen bei der Jahrespressekonferenz des Fachverbands am 3. Juni 2025 prägen, wo die Vertreter der Branche Strategien entwickeln möchten, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

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OrtSchwarzenbergplatz 4, 1030 Wien, Österreich
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