
Am 8. April 2025 äußerte sich Alma Zadić, stellvertretende Klubobfrau und Justiz- sowie Verfassungssprecherin der Grünen, zur geplanten Änderung bei Volksbegehren. Sie betonte dabei die entscheidende Rolle von Volksbegehren als wichtiges Instrument der direkten Demokratie. Zadić machte deutlich, dass beabsichtigte Änderungen den Zugang zu Volksbegehren stärken sollten, um sicherzustellen, dass Initiativen weiterhin niedrigschwellig aus der Bevölkerung ins Parlament gebracht werden können. Ein zentraler Punkt ihrer Argumentation ist der Vorschlag eines Kostenersatzes für Initiatoren, um Kosten für Druck und Bewerbung zu decken.
„Volksbegehren sollten keine Einnahmequelle für wenige Personen sein“, stellte sie klar. Der Fokus liegt auf Volksbegehren, die echte Anliegen der Bevölkerung vertreten. Dies soll durch die Überprüfung zusätzlicher Bereiche geschehen, darunter die Zweiteilung des Verfahrens in Unterstützungserklärungen und Eintragungen, Fristen für die Einbringung von Volksbegehren ins Parlament sowie die Behandlung dieser Begehren im Parlament. Diese Überlegungen sind Bestandteil einer breiter angelegten Diskussion über Bürgerbeteiligung in der politischen Willensbildung.
Bedeutung der Bürgerbeteiligung
Die Diskussion über Bürgerbeteiligung ist nicht nur aktuell, sondern hat auch historisch und theoretisch große Bedeutung. Der Bundeszentrale für politische Bildung thematisiert das Spannungsfeld zwischen repräsentativer und direkter Demokratie und hebt hervor, dass die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid in der aktuellen politischen Diskussion zwar nicht dominant, aber dennoch relevant ist. Die Erfahrungen aus der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus führten zu einer anhaltenden Skepsis gegenüber plebiszitären Elementen.
In vielen anderen europäischen Ländern, wie der Schweiz oder Irland, zeigen sich hingegen die Vorteile von systematisch integrierten Volksentscheiden.
Eine empirische Analyse belegt, dass Plebiszite als Korrektiv für Regierungen fungieren können. In der Schweiz müssen beispielsweise Verfassungsänderungen und wesentliche Gesetze durch Volksentscheid genehmigt werden. Dabei zeigen empirische Studien, dass die Annahme und Verwerfung von Referenden in der Schweiz weitgehend ausgewogen sind, was die Stabilität der Beteiligung belegt.
Volksbegehren im internationalen Vergleich
Österreich hat ein System für Volksbegehren entwickelt, das stark parlamentarisch geprägt ist. Im Vergleich dazu ermöglichen Länder wie Italien durch zahlreiche Volksbegehren häufig gesellschaftliche Reformen. Die Bundeszentrale für politische Bildung hebt hervor, dass in Westeuropa unterschiedliche Erfahrungen mit Referenden gemacht wurden, oft beeinflusst durch parteipolitische Konflikte. Ein Beispiel hierfür ist Irland, das weitreichende Möglichkeiten für Volksentscheide hat, die oft hohe Zustimmungsraten erzielen.
In einem weiteren Kontext wird auch die Relevanz und der Einsatz von plebiszitären Elementen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland thematisiert. Historische Beispiele belegen, dass Plebiszite nicht zwangsläufig negative Ergebnisse liefern müssen. Gesetzgeber könnten von einer kritischen Überprüfung der Argumente gegen die Einführung solcher Elemente im aktuellen politischen Kontext profitieren.
Die aktuellen Vorschläge zur Reform der Volksbegehren in Österreich könnten somit nicht nur für das Binnenland von Bedeutung sein, sondern auch auf europäischer Ebene Impulse für mehr direkte Demokratie setzen.
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