
In Wien wurde einem Taxiunternehmer die Konzession entzogen, nachdem er in einem Zeitraum von dreieinhalb Jahren mehr als 100 Verwaltungsübertretungen begangen hatte. Das Magistratische Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk führt regelmäßig Überprüfungen der Zuverlässigkeit von Taxiunternehmen durch, wobei im letzten Jahr insgesamt 855 Kontrollen stattfanden. Nur verlässliche Taxiunternehmen erhalten und behalten eine Konzession, was die Bedeutung dieser Überprüfungen unterstreicht. Der betroffene Unternehmer war in 109 Fällen in die Mangel genommen worden, von denen 50 die Nichterteilung der Lenkerauskunft betrafen. Weitere Verstöße umfassten Regelungen zur Betriebsordnung und Falschparken.
Die Aufsicht über die Taxiunternehmen liegt beim Magistrat, und die Leiterin des Gewerbeservices, Sonja Dedelmahr, äußerte sich optimistisch über die Maßnahmen des Amts. Es wurde ebenfalls berichtet, dass der gewerberechtliche Geschäftsführer des Unternehmens von der Pflichtversicherung abgemeldet war, was ein zusätzliches Risiko darstellt. Der Unternehmer selbst erhob Beschwerde beim Verwaltungsgericht und führte persönliche Gründe an, welche die Übertretungen seiner Meinung nach rechtfertigen sollten.
Keine Übertragung der Konzession
In einem weiteren Kontext zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass die Genehmigung zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Taxikonzession voraussetzt, dass die Konzession noch besteht. Im spezifischen Fall wurden dem Konzessionsinhaber Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bescheinigt, was letztendlich zur sofortigen Vollziehung des Widerrufs seiner Konzessionen führte. Auch wenn der Konzessionsinhaber die Übertragung auf einen neuen Betreiber beantragt hatte, wurde dieser Antrag abgelehnt. Die Behörde stellte klar, dass eine Genehmigung nur für einen zuverlässigen neuen Betreiber möglich ist und die ursprünglichen Konzessionen nicht mehr gültig waren, um eine Übertragung durchführen zu können. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig erachtet.
Dies zeigt, wie strikt die Regelungen zur Genehmigung von Taxikonzessionen sind und dass im Falle von Unzuverlässigkeit der aktuellen Inhaber die Möglichkeit der Übertragung nicht besteht. Nur ein neuer Betreiber, der alle Anforderungen erfüllt, kann eine Konzession beanspruchen. Generell setzt die gewerbliche Personenbeförderung sowohl in Wien als auch in Berlin eine gültige Genehmigung voraus.
Beantragung einer Taxikonzession
Die Beantragung einer neuen Taxigenehmigung erfolgt durch einen schriftlichen Antrag, der an den zuständigen Fachbereich geschickt werden muss. Der Antrag wird von den Behörden geprüft, die im Fall von Rückfragen Kontakt zum Antragsteller aufnehmen. Der Bescheid über die Genehmigung sowie der Gebührenbescheid werden ebenfalls per Post an die Unternehmeranschrift gesendet. Auch abgelaufene Genehmigungen müssen neu beantragt werden, eine Erneuerung ist jedoch vor Ablauf der gültigen Genehmigung möglich.
Die aktuellen Entwicklungen in Wien verdeutlichen die strengen regulatorischen Anforderungen an Taxiunternehmen und die Notwendigkeit für Betreiber, auf ihre Zuverlässigkeit und die Einhaltung der Vorschriften zu achten. Dies steht im Einklang mit den allgemeinen Rahmenbedingungen für Taxiunternehmer sowohl in Österreich als auch in Deutschland.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die konsequente Überwachung durch die Behörden und die strengen Auflagen bei der Beantragung und Übertragung von Konzessionen weitere Schritte zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit im Taxi-Gewerbe darstellen.
Für ausführliche Informationen besuchen Sie bitte die Artikel von oe24, Rechtslupe und Service Berlin.
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