Am 14. Jänner 2026 wird erneut über die strafrechtlichen Konsequenzen von Protestaktionen von Klimaaktivisten in Österreich berichtet. Gegen mehrere Aktivisten laufen derzeit umfangreiche Verfahren, die sich unter anderem auf schwere Sachbeschädigung beziehen. Die Ermittlungen zu diesen Vorfällen wurden nach einer Protestwelle im November 2023 aufgenommen, in deren Verlauf Aktivisten eine spezielle Mischung aus Sand und Superkleber verwendeten, um sich auf Straßen wie dem Wiener Ring und der Südautobahn festzukleben. Dabei musste die Feuerwehr gerufen werden, um die Protestierenden von der Fahrbahn zu befreien. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde mittlerweile fallengelassen, während noch unklar bleibt, ob vor dem noch nicht fixierten Prozesstermin weitere Anklagen hinzukommen werden. Der Prozess wird in einem großen Schwurgerichtssaal abgehalten, der aufgrund von Umbauarbeiten momentan nicht zur Verfügung steht, was logistische Herausforderungen mit sich bringt.
Wie die Kleine Zeitung berichtet, sind mehr als 20 Zeugen, eine Staatsanwältin und eine Jugendrichterin in den Fall involviert. Die Anklagepunkte sind vielfältig und umfassen unter anderem die schwere Sachbeschädigung gemäß § 125 StGB, die vorliegt, wenn eine vorsätzliche Beeinträchtigung einer fremden Sache mit qualifizierenden Umständen erfüllt ist. Darüber hinaus kann die schadenserhebliche Verletzung strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen, die auf den erlittenen Schaden abgestimmt sind.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Nach den Definitionen von Harlander & Partner muss bei einer schweren Sachbeschädigung unter anderem ein Schaden von über 5.000 Euro nachgewiesen werden. Für besonders hohe Schäden ab 300.000 Euro erhöht sich die Strafdrohung erheblich. Der objektive Tatbestand erfordert die vorsätzliche Beeinträchtigung einer fremden Sache, die konkret nachweisbar sein muss. In diesem Fall könnte das Festkleben auf Straßen als Eingriff in die kritische Infrastruktur gewertet werden, was die Strafbarkeit der Protestierenden erhöhen würde.
Der Prozess wird zudem durch die aktuelle Diskussion über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von Klimaprotesten begleitet. Laut einem Kommentar von Manz müssen die Aktionen in der Regel keine gerichtliche Strafbarkeit begründen, da passive Blockaden in Österreich nicht unter Nötigung fallen. Eine potenzielle strafrechtliche Verantwortung könnte sich jedoch ergeben, wenn durch die Blockaden Notfälle behindert oder Personen in Gefahr gebracht werden. Bei direkten Blockaden von Zufahrten zu Krankenhäusern könnte eine strafrechtliche Relevanz gegeben sein, da hier eine konkrete Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen besteht.
Öffentliche Reaktionen und Ausblick
Die Forderungen nach härteren Strafen gegen die Klimaaktivisten werden lauter. Experten wie Robert Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien äußern sich jedoch skeptisch gegenüber einer pauschalen Kriminalisierung der Protestierenden, da gewaltfreie Protestformen in einem liberalen Rechtsstaat einen legitimen Platz haben sollten. In Anbetracht der bevorstehenden Verhandlungen und der komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen bleibt abzuwarten, wie die Gerichte die Vorfälle bewerten werden und welche Konsequenzen die aktiven Klimaschützer letztendlich zu erwarten haben.