Am 21. Jänner 2026 fand im Wiener Landtag eine Debatte über den Tätigkeitsbericht der Wiener Umweltanwaltschaft für das Jahr 2024 statt. In dieser Sitzung äußerte LAbg. Harald Stark von der FPÖ Dank für den Bericht, kritisierte jedoch die späte Vorlage. Stark hob hervor, dass die Unterstützung der Umweltanwaltschaft für die Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz lobenswert sei, stellte aber fest, dass sich diese nicht auf Papageien und Schmetterlinge bezog, sondern auf Fische. Zudem sprach sich die Umweltanwaltschaft gegen die Errichtung einer künstlichen Schiwiese in Penzing aus, wobei ein Hinweis auf einen nicht in Betrieb befindlichen Schilift auf der Dollwiese gegeben wurde.

Die Diskussion um den Wolf sorgte ebenfalls für Aufregung. Stark bezeichnete den Wunsch der Umweltanwaltschaft, den Wolf als geschütztes Tier zu belassen, als nicht nachvollziehbar. Trotz des kleinen Budgets der Umweltanwaltschaft lobte er deren Leistung und schlug eine erweiterte Unterstützung in wirtschaftlichen Angelegenheiten vor. LAbg. Clemens Gudenus, ebenfalls von der FPÖ, kritisierte die späte Vorlage des Berichts und thematisierte das Fehlen wichtiger Punkte, wie die EU-Entwaldungsverordnung und das Mercosur-Abkommen. Gudenus warnte vor den negativen Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf die Landwirtschaft und heimische Produktion.

Reaktionen der Umweltanwaltschaft

LAbg. Mag. Angelika Pipal-Leixner von den NEOS hob städtebauliche Entwicklungen im Bericht hervor und dankte der Umweltanwältin Iris Tichelmann sowie ihrem Team. Diese bedankte sich für das Lob und versprach, sich kritisch mit EU-Projekten auseinanderzusetzen. Tichelmann erläuterte, dass die Ablehnung des Schiwiesenprojekts auf Bedenken hinsichtlich Mikroplastik beruhte und stellte fest, dass der Wolf keinen geeigneten Lebensraum in Wien habe. Sie verteidigte zudem die späte Fertigstellung des Berichts, der mit viel Aufwand erstellt worden sei.

Der Tätigkeitsbericht wurde schließlich einstimmig angenommen, während ein Antrag der Grünen ebenfalls einstimmig dem zuständigen Landesrat zugewiesen wurde. Die Sitzung des Wiener Landtags endete um 18:25 Uhr.

Kontext zu EU-Umweltschutz-Standards

Im weiteren Kontext hat die Europäische Kommission kürzlich den vierten Bericht zur Umsetzung des EU-Umweltrechts in den 27 EU-Staaten veröffentlicht. Der Bericht zeigt auf, dass in vielen Bereichen, einschließlich Kreislaufwirtschaft und biologische Vielfalt, Verbesserungen notwendig sind. In Deutschland gelten beispielsweise 63 % der Arten und 69 % der in der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen als „ungünstig-unzureichend“ oder „ungünstig-schlecht“. Dies verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen die EU-Mitgliedstaaten stehen, und die Notwendigkeit, effizientere Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Kosten der Nichtumsetzung von EU-Umweltvorschriften belaufen sich auf geschätzte 180 Milliarden Euro pro Jahr.

Deutschland, das zu den führenden Mitgliedstaaten in der Abfallbewirtschaftung zählt, hat im Jahr 2022 eine Recyclingquote von 69 % erreicht. Dennoch erzeugt es mehr Abfall als der EU-Durchschnitt, was die Notwendigkeit unterstreicht, bestehende Strategien zu überdenken und neue zu implementieren, um nachhaltigere Umgebungsbedingungen zu schaffen. Die anstehenden Herausforderungen in der Umweltpolitik zeigen, dass auch Wien und Österreich von diesen Entwicklungen betroffen sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen, um den Umweltschutz stärken zu können.

Für weitere Informationen kann auf die Wiener Presse, die ARAG-Tätigkeitsberichte sowie den Bericht zur EU-Umsetzung zugegriffen werden.