Die Wiener Landesregierung hat kürzlich zwei bedeutende Gesetzentwürfe ausgearbeitet, die für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitstehen. Am 6. Dezember 2024 wurde ein Entwurf zur Änderung des Wiener Jugendschutzgesetzes 2002 (WrJSchG 2002) präsentiert, der zwischen dem 6. und 20. Dezember in den magistratischen Bezirksämtern zur Verfügung steht. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, während der Öffnungszeiten die Details des Entwurfs einzusehen und Stellungnahmen per E-Mail an gr@ma11.wien.gv.at oder schriftlich in den Bezirksämtern einzureichen, wie auf wien.gv.at berichtet.
Zusätzlich wurde bereits zuvor ein Entwurf für das Wiener Wohnbeihilfegesetz (WrWbG) sowie eine Änderung des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) ausgearbeitet. Dieser war vom 7. August bis 5. September 2023 ebenfalls zur Einsichtnahme in den Bezirksämtern verfügbar. An diesen Entwurf konnten ebenfalls Rückmeldungen gesendet werden, entweder per E-Mail an post@ma50.wien.gv.at oder persönlich in den zuständigen Ämtern, wie OTS.at berichtet. Diese Initiativen zeigen das Engagement der Regierung für Transparenz und Bürgerbeteiligung bei wichtigen rechtlichen Anpassungen in Wien.
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