Die geplante Erhöhung der Hundeabgabe in Wien sorgt für großen Unmut unter Hundehaltern und Tierschützern. Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) hat sich entschieden gegen diese Maßnahmen ausgesprochen, die besonders verantwortungsvolle Hundehalter treffen würden. ÖKV-Präsident Philipp Ita betont, dass die Erhöhung Menschen belasten wird, die ihre Hunde ordnungsgemäß anmelden und betreuen. In vielen Fällen sind es diese Hundehalter, die auf die soziale Unterstützung ihrer Tiere angewiesen sind und durch zusätzliche finanzielle Belastungen in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt werden.
Der ÖKV hebt die bedeutende Rolle von Hunden im sozialen Gefüge der Stadt hervor, vor allem für ältere Menschen und Kinder. „Hunde sind mehr als nur Haustiere, sie sind Familienmitglieder, die aktiv zur sozialen Interaktion beitragen“, so Ita. Dabei kürzt die Stadt durch die erhöhten Abgaben mögliche Mittel, die für das Tierwohl, wie Futter, tierärztliche Versorgung oder Ausbildung, benötigt werden. Die Befürchtungen gehen so weit, dass die Abgaben nicht nur als Belastung empfunden werden, sondern auch als Stigma für die Halter.
Willkürliche Abgaben und Forderung nach Dialog
Zusätzlich zu der geplanten Erhöhung der Hundeabgabe sieht der ÖKV auch die vorgesehenen Sonderabgaben für bestimmte Hunderassen kritisch. Diese werden als willkürlich und ohne sachliche Grundlage erachtet. „Wir fordern die Rücknahme dieser Erhöhungen und die Streichung der Zuschläge für ausgewählte Hunderassen“, erklärt Ita. Er appelliert an die Stadt Wien, einen Dialog zu fördern und die Anliegen verantwortungsvoller Hundehalter ernst zu nehmen. Nur durch Einbeziehung von Experten und Verbänden könne eine langfristige Lösung für die Herausforderungen gefunden werden.
Der ÖKV wurde 1909 gegründet und ist inzwischen der Dachverband von über 100 Hundevereinen in Österreich mit über 58.000 Mitgliedern. Die Organisation sieht sich in der Verantwortung, die Interessen von Hundehaltern zu vertreten und auf die psychosoziale Funktion von Hunden hinzuweisen, besonders in urbanen Gebieten. Diese Funktion könnte durch die angekündigten Maßnahmen gefährdet werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Hundehalter in Österreich
In Österreich sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Hundeabgabe zu entrichten. Diese Abgabe muss für alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten bei der zuständigen Stelle angemeldet werden. Wer umzieht, hat die Pflicht, den Hund bei der Abgabenbehörde des alten Wohnorts abzumelden und in der neuen Gemeinde anzumelden. Bei nicht erfolgter Abmeldung bleibt die Abgabenpflicht bestehen. Informationen zu möglichen Befreiungen oder Ermäßigungen, etwa für Nutz- oder Assistenzhunde, sind direkt bei der Wohnsitzgemeinde zu erfragen und sollten nicht in Vergessenheit geraten.
Trotz der aktuellen Kontroversen ist es essenziell, dass die Rechte und Pflichten von Hundehaltern klar und transparent geregelt sind. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, inklusive der Verwendung des elektronischen Chips zur Kennzeichnung der Hunde, bleibt ein zentraler Punkt in der Diskussion um die zukünftige Gestaltung der Hundeabgaben in Wien.