
Die ehemalige Euram Bank in Wien steht im Mittelpunkt eines Ermittlungsverfahrens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Laut [oe24] wird gegen unbekannte Täter wegen Verdachts der Untreue ermittelt. Im Fokus stehen Kreditvergaben der inzwischen insolventen und konzessionslosen Bank, die unter Umständen wirtschaftlich nicht vertretbar waren. Die Bank befindet sich derzeit in der Abwicklung und hat ihre Konzession verloren.
In dem Konkursverfahren wurden Gläubigerforderungen in Höhe von 354 Millionen Euro anerkannt, wobei kanpp 345 Millionen Euro auf Kundeneinlagen entfallen. Einlagensicherungen haben sich in diesem Fall als besonders wichtig erwiesen. Die [BaFin] beschreibt, dass gesetzliche Entschädigungssysteme und institutsbezogene Sicherungssysteme sicherstellen, dass die Einlagen der Kunden geschützt sind. Im Falle der Euram Bank hat die Einlagensicherung eine Forderung von rund 41,9 Millionen Euro angemeldet, was dem maximal gesicherten Einlagenstand entspricht. Kundengelder bis 100.000 Euro sind von der gesetzlichen Einlagensicherung (ESA) gedeckt und sollen daher prioritär befriedigt werden.
Auszahlungen und rechtliche Beschränkungen
Allerdings zeigen aktuelle Informationen, dass die Auszahlungen an die Kunden vorerst eingeschränkt sind. Bei einer ersten Gerichtstagssitzung im Insolvenzverfahren im März wurde auf eine Übermittlung an die Geldwäsche-Verdachtsstelle des Bundeskriminalamts hingewiesen, die diese Einschränkung notwendig macht. Bislang wurden lediglich 140.000 Euro an betroffene Kunden ausgezahlt.
Die Ermittler haben Bedenken hinsichtlich vieler Kundendaten geäußert, was die laufenden Ermittlungen durch die WKStA erklärt. Es stellt sich die Frage, wie es zu der kritischen finanziellen Situation und den anschließenden Ermittlungen kommen konnte, während die Einlagensicherung versucht, die Interessen der Kunden zu wahren.
Einlagensicherung und Schutz der Kunden
In Deutschland, so die Ausführungen der [BaFin], sind Banken, die eine Erlaubnis zum Einlagen- und Kreditgeschäft besitzen, automatisch Mitglieder eines Einlagensicherungssystems. Ziel ist es, die Insolvenz und Liquidation der Institute zu vermeiden und die Einlagen der Kunden zu schützen. Einlagen bis zu 100.000 Euro sind gesetzlich abgesichert. Dieses System kann auch Sonderbeiträge erheben oder Kredite aufnehmen, um im Schadensfall den Schutz zu gewährleisten.
Als zusätzliche Maßnahme bieten einige Banken freiwillige Einlagensicherungsfonds an, die über die gesetzliche Absicherung hinausgehen, jedoch ohne rechtlichen Anspruch bestehen. Interessant ist außerdem, dass Werte wie Aktien und Zertifikate nicht durch die Einlagensicherung geschützt sind, während Forderungen aus Wertpapiergeschäften unter die Anlegerentschädigung fallen.
Das Szenario rund um die Euram Bank ist ein klarer Hinweis auf die Wichtigkeit der Einlagensicherungssysteme und der Notwendigkeit, systematisch gegen potenzielle Finanzverletzungen vorzugehen.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung