In einem schockierenden Fall von Gewalt und Missbrauch wurde ein 28-jähriger Algerier am Mittwoch von einem Schöffengericht in Wien zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er war wegen des Übergriffs auf eine 92-jährige Frau in einem Pensionistenheim schuldig gesprochen worden. Der brutale Überfall geschah am 10. Oktober, als der Mann in die Wohnung der betagten Frau eindrang und sie nicht nur körperlich, sondern auch psychisch zutiefst traumatisierte.
Der Fall wirft Fragen zu den Umständen auf, unter denen der Angeklagte nach Österreich gelangte. Nach den Ermittlungen kam der Mann im September 2023 über die Türkei in das Land und beantragte am 2. Oktober Asyl. Nur zwei Tage nach dem Antrag beging er seine ersten Einbruchsdiebstähle. Zunächst war er in einem Flüchtlingsheim in Traiskirchen untergebracht, bevor er die Umgebung von Linz unsicher machte. Sein kriminelles Verhalten gipfelte in dem Überfall auf die Seniorin, die er aufgrund ihrer sichtbaren Wertsachen ins Visier nahm.
Details des Übergriffs
Der Algerier beobachtete die Frau im Pensionistenheim und folgte ihr in die Wohnung im sechsten Stock. Dort versuchte er zunächst, ihr die Uhr zu entreißen. Als dies scheiterte, übermannte er sie mit roher Gewalt. Laut der Staatsanwältin fixierte er die Seniorin am Bett und bedrohte sie mit einem Küchenmesser, während er den Finger auf den Mund legte, um sie zum Schweigen zu bringen. Der brutale Vorfall wurde nur durch einen Anruf ihres Sohnes unterbrochen, der den Täter in Rage versetzte.
Nach dem Übergriff durchsuchte der Mann die Wohnung nach weiteren Wertsachen und nahm 80 Euro an sich. Um die Schreie der gehbehinderten Frau, die auf einen Rollator angewiesen war, zu übertönen, drehte er den Wasserhahn im Waschbecken auf. Er sperrte die Seniorin ein und konnte ohne weiteres aus der Wohnung entkommen. Zeugen berichteten später von einem Mann, der in den Fluren des Heims freundlich grüßte, bevor er in ein Café des Hauses ging, um einen Kaffee zu trinken – als wäre nichts geschehen.
Folgen für die Betroffene
Die Konsequenzen dieses Übergriffs waren verheerend für die 92-Jährige. Laut der Staatsanwältin “war das schöne Leben für sie vorbei”. Neben den physischen Verletzungen litt die Frau an schweren seelischen Traumata. Sie wurde blutend und zitternd von Betreuern des Heims aufgefunden und konnte sich niemals von den furchtbaren Erlebnissen erholen. Tragischerweise verstarb die Seniorin drei Monate nach dem Vorfall an einer Lungenentzündung. Während der Tod nicht direkt mit dem gewalttätigen Übergriff verbunden ist, wurde festgestellt, dass er zu einer posttraumatischen Belastungsstörung führte, die als schwere Körperverletzung gewertet wurde.
Ein gerichtspsychiatrisches Gutachten von Dr. Peter Hofmann bestätigte die Diagnose und stellte fest, dass die Frau eine “kausale Reaktion” auf das Trauma erlebte. Sie litt unter Todesangst und war nicht mehr in der Lage, in ihrer Wohnung zu leben oder allein zu sein, was ihre Lebensqualität erheblich minderte.
Die Ermittlungen führten schließlich zu einem DNA-Treffer, der den Algerier ins Visier brachte, der zu diesem Zeitpunkt bereits wegen anderer Vergehen in Untersuchungshaft war. Er gestand die Taten und äußerte, dass er zum Zeitpunkt des Übergriffs durch Drogen beeinträchtigt gewesen sei. Dies unterstreicht das erschreckende Ausmaß der Kriminalität und die damit verbundenen Gefahren für schutzbedürftige Personen in der Gesellschaft.