Im Herzen von Wien-Simmering hat sich ein Vorfall ereignet, der die Gemüter bewegt. Eine 23-jährige Frau wurde seit Anfang Juni von einem unbekannten Mann belästigt. Dieser Vorfall nahm seinen Lauf, als der Mann eines Morgens um acht Uhr an ihr Schlafzimmerfenster klopfte und bis spät in die Nacht nicht abzog. Trotz wiederholter Polizeieinsätze und der Aufforderung, sich zu entfernen, ließ der Belästiger nicht nach und stellte sich schließlich vor der Wohnung der Frau auf. Dies führte dazu, dass die Betroffene Anzeige erstattete.
Am Dienstag fand ein Verhandlung am Landesgericht gegen den 22-jährigen Angeklagten statt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm beharrliche Verfolgung, auch bekannt als Stalking, vor. Der Angeklagte hatte sich mehrmals vor dem Schlafzimmer der Frau postiert, sie beobachtet und war in ihrem direkten Umfeld, einschließlich des Parks und eines Busses, gesichtet worden. In seiner Verteidigung gab der Angeklagte an, er habe Gefühle für die Frau entwickelt.
Die Auswirkungen auf die Betroffene
Für die junge Frau war die Situation nicht nur unangenehm, sondern auch belastend. Sie beschrieb, wie sie sich während ihrer täglichen Aktivitäten unsicher fühlte, insbesondere wenn der Mann in ihrer Nähe war. Trotz der Beruhigung durch die Polizei, die ihm mitgeteilt hatte, dass seine Annäherungen als „Liebe“ ausgelegt wurden, blieb ihr die Angst, weiter verfolgt zu werden. In einer eindringlichen Aussage betonte sie, dass sie nicht mehr in ihrer Wohnung bleiben könne und die Situation sie stark beeinträchtige.
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig und versprach, dass so etwas nie wieder vorkommen würde. Aufgrund seines Geständnisses und seiner unbescholtenen Vergangenheit entschied sich die Einzelrichterin, ihm eine Vorstrafe zu ersparen. Er wird stattdessen gemeinnützige Leistungen in Höhe von 120 Stunden erbringen müssen.
Zusätzlich zur juristischen Klärung wurde im Gerichtssaal eine finanzielle Wiedergutmachung von 300 Euro durch den Verteidiger des Angeklagten an den Ehemann der Betroffenen überreicht. Die Frau selbst hatte in ihrem Zeugenaussagen keine Ansprüche geltend gemacht. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, und die Anklagevertreterin hat sich bislang nicht näher geäußert.