Die Stadt Wien hat in den letzten Wochen ein umfangreiches Aufräumprogramm gestartet, um den schrecklichen Folgen des Hochwassers in Penzing zu begegnen. Seit einem Monat herrscht reges Treiben in den betroffenen Gebieten, besonders in den Kellern, wo die Schäden noch Wochen in Anspruch nehmen werden, um vollständig behoben zu werden.
Mit dem kürzlich abgelaufenen Montag endete die Frist für die Einreichung von Anträgen durch die Hochwassergeschädigten. Bisher haben 328 Personen eine Entschädigung beantragt, und auf Basis von zwei Sammelanträgen hat die Wiener Landesregierung bereits mehrere Auszahlungen genehmigt. „Im ersten Sammelantrag wurden etwa 680.000 Euro genehmigt, wobei sich die gesamte Schadenssumme auf 1,36 Millionen Euro beläuft“, erläuterte Andrea Leitner, Pressesprecherin der Magistratsdirektion.
Hilfe für die Betroffenen
Von der genehmigten Summe sind bereits 320.000 Euro an 39 Antragsteller ausgezahlt worden. Ein zweiter Sammelantrag beziffert die Schadenshöhe auf etwa 952.000 Euro. Die Stadt übernimmt dabei 50 Prozent der entstandenen Kosten, insbesondere für Schäden an gefluteten Kellern oder die Reparatur defekter Heizungen. Aus diesem zweiten Antrag wurden 476.000 Euro genehmigt, wovon ein Großteil als Vorschuss an weitere 48 Antragsteller ausgezahlt wird.
Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, hat die Stadtverwaltung eine Zweiteilung der Auszahlungen vorgesehen. Zunächst erhalten die Geschädigten eine erste Vorschusszahlung, während die restlichen Schäden im Nachhinein überprüft werden. In speziellen Härtefällen, in denen Versicherungen nicht greift, kann eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro pro Haushalt oder Unternehmen gewährt werden.
Die Mehrheit der Beantragungen stammt aus Penzing, einige aus Hietzing, Liesing und Hernals, während die zweite Tranche auch Antragsteller aus Ottakring, Währing, Döbling, Brigittenau und Favoriten umfasst. Am 23. Oktober wurde der zweite Sammelantrag an die Wiener Landesregierung übermittelt. Landeshauptmann Michael Ludwig sorgte dafür, dass die Zusagen an die Antragsteller umgehend versendet werden und die weiteren Zahlungen über die MA 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) aufgenommen werden.
Prüfung der Schäden
Ein wichtiges Element im Prozess ist die Hochwasser-Schadenskommission, die die Schäden prüft. Dabei wird genau überprüft, ob diese tatsächlich durch das Hochwasser entstanden sind. Bereits bestehende bauliche Schäden, wie undichte Fenster oder defekte Dachrinnen, fallen nicht unter die Entschädigungsregelung. Walter Hillerer, Leiter der Gruppe für Sofortmaßnahmen, betonte die Wichtigkeit dieser präzisen Prüfung.
Für betroffene Anwohner wurde in der Herzmanskystraße 12 ein Stützpunkt eingerichtet, wo Beratungsgespräche zur Schadensbearbeitung stattfinden. Rund 100 Beratungen wurden dort bereits durchgeführt. Die Stadt arbeitet engagiert daran, den Opfern des Hochwassers unkomplizierte und schnelle Hilfe zukommen zu lassen, um die Folgen der Naturgewalt zu lindern.
Die sofortigen Maßnahmen und die Unterstützung der Stadt sind essentielle Schritte zur Schadensbewältigung und werden in den kommenden Wochen weiter beobachtet. Angesichts der noch ausstehenden Aufräumarbeiten bleibt jedoch abzuwarten, wie schnell die Betroffenen wieder in ihren Alltag zurückkehren können, wie aus einem aktuellen Bericht von kurier.at hervorgeht.
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