Ein schwerer Vorfall in einem Wiener Lokal schockierte die Stadt und lässt nun die Gerichte darüber entscheiden, was mit dem 41-jährigen Angeklagten geschehen wird. Im Kontext eines Streites, der im Mai in Margareten stattfand, wird heute ein Urteil erwartet. Der Mann steht wegen des Verdachts auf dreifachen Mordversuch vor Gericht, nachdem er mutmaßlich drei Gäste mit einem Messer attackiert hat.
Am 18. Mai ist es in einem Lokal in Margareten zu einem blutigen Zwischenfall gekommen, bei dem der 41-jährige Angeklagte die Lokalgäste unter einem Vorwand angriff. Der Streit eskalierte und führte dazu, dass der Mann einen Messerangriff startete, bei dem er insgesamt elf Mal stach. Einer der Verletzten erlitt lebensgefährliche, die anderen beiden schwere Verletzungen. Diese Taten werfen ein beunruhigendes Licht auf die öffentlichen Sicherheitsvorkehrungen in der Stadt.
Alkohol und Drogen im Spiel
Der Beschuldigte gab während der Verhandlung an, dass er sich wegen seines hohen Alkohol- und Drogenkonsums nur vage an die Ereignisse erinnere. Zu diesem Zeitpunkt hatte er etwa zwei Promille Alkohol im Blut. Diese Angabe, kombiniert mit seinem anschließenden „Filmriss“, lässt ernsthafte Fragen über seinen mentalen Zustand aufkommen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte nicht nur eine Haftstrafe, sondern zusätzlich die Einweisung des Mannes in ein forensisches Psychiatriezentrum. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, welche die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls stark erhöht. Der Angeklagte zeigte Reue und äußerte den Wunsch, an einer Entwöhnungstherapie teilzunehmen.
Zeugen berichteten, dass der Mann scheinbar unprovoziert auf die Gäste zuging und sie ohne Vorwarnung angreift. Sein Verteidiger hingegen plädierte auf Notwehr und behauptete, der Beschuldigte sei in einer bedrohlichen Situation gewesen. Die Alkoholproblematik wurde als ein entscheidender Faktor angeführt, der zu der Tat führte und nicht von seinem Charakter verursacht sei.
Haftstrafe in Aussicht
Die Verhandlung wurde jedoch vertagt, da die Verteidigung die Hinzuziehung eines toxikologischen Gutachters beantragt hat, um die Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zu klären. Bei einer Verurteilung könnte er mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren rechnen oder gar lebenslange Haft erhalten. Ein Urteil steht an und könnte weitreichende Folgen für den Angeklagten und die betroffenen Opfer haben. Der Fall wirft Fragen zur Sicherheit in öffentlichen Räumen und den Umgang mit psychischen Störungen auf, und die Öffentlichkeit wartet gespannt auf das Urteil, das für heute erwartet wird.
Für weitere Informationen über diesen Fall und seine Entwicklungen, bleibt der Bericht auf wien.orf.at einen wichtigen Anlaufpunkt. Die Geschehnisse rund um einen solchen gewaltvollen Vorfall fordern ein genaues Hinsehen und bieten Anlass für verschiedene Diskussionen über die Verantwortlichkeit in solchen Situationen.
Details zur Meldung