Am Dienstag, dem 15. Oktober 2024, begann am Wiener Landesgericht ein aufsehenerregender Mordprozess, der die Gemüter bewegt. Ein 30-jähriger Mann steht unter dem Verdacht, seinem drei Monate alten Sohn schwere Kopfverletzungen zugefügt zu haben, die zu dessen Tod führten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement und betonte seine Unschuld.
Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten starb der Säugling klar an den Folgen eines Schütteltraumas. Der Angeklagte, der sich gegen die Vorwürfe wehrt, äußerte im Gerichtssaal: „Ein Schütteln ist nie passiert. Weder absichtlich noch unabsichtlich.“ Er vermutet zudem, dass eventuell bei der ärztlichen Behandlung des Babys im Krankenhaus Fehler gemacht wurden.
Die Umstände des Todes
Die Mutter des Kindes brachte ihren Sohn am Abend des 3. Februar in ein Krankenhaus, nachdem sie Auffälligkeiten bemerkte. Leider kam jede Hilfe zu spät – das Kind hatte zu diesem Zeitpunkt bereits keine Gehirnfunktionen mehr und wurde am 6. Februar schließlich für tot erklärt. Der medizinische Bericht zeigte zudem, dass das Kind nicht nur an schweren Kopfverletzungen litt, sondern auch ältere Blessuren aufwies, darunter eine gebrochene Rippe und einen gebrochenen Arm.
In der Folge informierte das Gesundheitswesen die Polizei, nachdem man Anzeichen für ein Schütteltrauma feststellte. Daraufhin wurden sowohl die Mutter als auch der Vater des Kindes wegen Mordes verhaftet. Während die Mutter jedoch im Mai aus der Haft entlassen und nicht mehr verdächtigt wird, bleibt der Vater in U-Haft. Die Staatsanwältin sieht ihn als alleinigen Täter an und appelliert an die Geschworenen, die Beweise sorgfältig zu würdigen.
Das Familienleben der Beschuldigten war zuvor unauffällig, und auch das Jugendamt hatte keine Vorfälle gemeldet. Die Verteidigung argumentiert, dass der angeklagte Vater ein liebevoller Familienmensch sei, der mit seinen Kindern fürsorglich umgehe. „Er ist ein ruhiger Mensch. Gewalt ist ihm fremd“, sagte die Verteidigerin. Dennoch bleiben die Fragen rund um die Geschehnisse und das Schicksal des Kindes ungeklärt.
Die Geschworenenverhandlung ist auf zwei Tage angesetzt, wobei am ersten Tag bereits mehrere Zeugen, einschließlich der Mutter, ausgesagt haben. Ein psychiatrischer Sachverständiger wird ebenfalls gehört. Die entscheidenden Gutachten werden am 24. Oktober präsentiert, und der Richter wird dann den Schluss der Verhandlung bekannt geben. Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung zwischen zehn und zwanzig Jahren Gefängnis bis hin zu lebenslanger Haft.
Die Tragödie um den kleinen Jungen zeigt einmal mehr die ernsten Herausforderungen, die in der Versorgung von Säuglingen bestehen. Die Umstände und die Abläufe der letzten Stunden des Kindes stehen weiterhin im Mittelpunkt der Ermittlungen. Diese Situation wirft tiefgehende Fragen auf, die in den kommenden Tagen möglicherweise eine Antwort finden werden. Weitere Informationen zu diesem Fall sind bereits jetzt in einem ausführlichen Bericht auf www.5min.at zu finden.