Wien-Liesing

Mordprozess um Säugling: Vater steht wegen Schütteltrauma vor Gericht

Ein Vater aus Wien steht vor Gericht, weil er seinem drei Monate alten Sohn mutmaßlich tödliche Kopfverletzungen zugefügt haben soll – die Rätsel um sein Schicksal nehmen kein Ende!

In Wien hat am Dienstag ein besonders aufsehenerregender Mordprozess begonnen, der die Öffentlichkeit in seinen Bann zieht. Der Fall dreht sich um einen 30-jährigen Mann, der beschuldigt wird, seinem nur drei Monate alten Sohn schwere Kopfverletzungen zugefügt zu haben, die letztlich zum Tod des Babys führten. Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten starb der Säugling aufgrund eines sogenannten Schütteltraumas.

Ein vollbesetzter Gerichtssaal im Landesgericht Wien zeugt von der Dramatik, die diesen Prozess umgibt. Der Angeklagte, der sich nicht schuldig bekannte, zufolge gab er an, keinerlei Schuld an den Verletzungen oder dem Tod seines Sohnes zu tragen. Er äußerte: „Ein Schütteln ist nie passiert. Weder absichtlich noch unabsichtlich“. Dies berichtet die Staatsanwaltschaft jedoch anders. Die Eltern wurden festgenommen, nachdem das Krankenhaus, in welches sie am 3. Februar mit dem Baby eintraten, die Polizei informierte, weil bei dem Kind Anzeichen eines Schütteltraumas festgestellt wurden.

Der Ablauf der tragischen Ereignisse

Die Mutter des Kindes brachte am besagten Abend den verletzten Säugling ins Krankenhaus, in der Annahme, dass ihm die nötige medizinische Hilfe zuteil werden würde. Leider kam jede Hilfe zu spät, da das Baby zu diesem Zeitpunkt offenbar schon keine Gehirnfunktionen mehr besaß. Am 6. Februar wurde es offiziell für tot erklärt. In den folgenden Tagen stellte sich heraus, dass das Kind neben den akuten Verletzungen auch ältere Verletzungen aufwies, darunter eine gebrochene Rippe und einen gebrochenen Arm. Diese Entdeckungen führten dazu, dass die Eltern in U-Haft genommen wurden und ein Mordverdacht erhoben wurde.

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Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Franziska Fent, sieht den 30-Jährigen als den Hauptverdächtigen an und erklärte, dass er der einzige sei, der für den Tod des Kindes verantwortlich gemacht werden könne. Zu Beginn der Verhandlung appellierte die Anklägerin an die Geschworenen, aufmerksam zu bleiben und die Beweise sorgfältig zu betrachten.

Familienverhältnisse und Verteidigungsansprüche

Die Mutter, die seit über zehn Jahren mit dem Angeklagten zusammen ist, entschied sich, von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch zu machen und will nicht gegen ihren Partner aussagen. Damit darf ihre vorherige Aussage während der Ermittlungen nicht mehr gegen den Angeklagten verwendet werden. Am Tag des Vorfalls hatte die Mutter mit ihrer Tochter bei einer Feier verbracht und der Vater war allein für den Säugling verantwortlich.

Die Verteidigerin des Angeklagten, Astrid Wagner, beschrieb ihn als verantwortungsvoll und fürsorglich. Sie brachte vor, dass die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, nicht mit seiner Persönlichkeit übereinstimmen, und betonte, dass der Angeklagte ein ruhiger Mensch sei, der Gewalt vehement ablehne. Sie äußerte jedoch auch Bedenken, dass die Ermittlungsbehörden sich zu sehr auf ihren Mandanten fixiert hätten und andere Möglichkeiten nicht ausreichend in Betracht zogen.

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Schockierend ist, dass die Mutter, nachdem sie am Abend des Vorfalls nach Hause zurückkam, das Baby filmte, da sie das Gefühl hatte, dass etwas nicht stimmte. Diese Videos, die den „Todeskampf des Kleinen“ dokumentieren, sind nun Teil der Akte und werden in der laufenden Verhandlung gezeigt.

Die Geschworenenverhandlung wird am 24. Oktober fortgesetzt, wobei ein Gerichtsmediziner und ein Neuropathologe aussagen werden. Der Angeklagte, der sich seit dem 11. Februar in U-Haft befindet, droht bei einem Schuldspruch eine Haftstrafe zwischen zehn und 20 Jahren oder sogar lebenslange Haft.

Die Tragödie hat sowohl juristische als auch menschliche Dimensionen, und die Frage nach der Verantwortung und dem genauen Hergang bleibt drängend, während sich der Prozess weiter entfaltet. Für detaillierte Informationen zu diesem Fall siehe auch den Bericht auf www.vienna.at.

Quelle/Referenz
vienna.at

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