Die Stadt Wien hat eine wichtige Entscheidung getroffen: Bis Montag, den 28. Oktober, konnten Betroffene der Hochwasserereignisse, die im September stattfanden, Schadensmeldungen einreichen. Ganze 2,3 Millionen Euro an Schäden wurden bereits anerkannt. Starke Regenfälle führten zu einem Hochwasser, das als einmal in tausend Jahren eingestuft wird, insbesondere in der Ludwiggasse in Penzing, wo zahlreiche Häuser überflutet wurden.
Die Hilfe erfolgt durch den nationalen Katastrophenfonds, der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bis zu 50 Prozent der entstandenen Schäden abdecken kann. Bis zu diesem Stichtag haben 338 Anträge bei der Stadt eingegangen. Andrea Leitner, eine Sprecherin der Magistratsdirektion, erklärte, dass die Frist nicht verlängert wird. Die Auszahlungen werden nun Schritt für Schritt bearbeitet, und es gibt bereits Fortschritte in der Genehmigung der Anträge.
Genehmigte Entschädigungen
Die Landesregierung hat die Genehmigung für Entschädigungen auf Basis zweier Sammelanträge erteilt. Im ersten Antrag wurden 680.000 Euro für 39 Schadensmeldungen genehmigt, die insgesamt eine Schadenshöhe von 1,36 Millionen Euro ausmachten. Davon haben bereits 39 Antragsteller 320.000 Euro erhalten. Im zweiten Sammelantrag stehen weitere 476.000 Euro zur Verfügung, mit einer Gesamtschadenssumme von 952.000 Euro aus 48 Anträgen. Fast die Hälfte dieser Summe wird bald als Vorschuss ausgezahlt.
Die Stadt plant zudem einen dritten Sammelantrag, um die verbleibenden Anträge zu prüfen, die noch nicht in den ersten beiden Anträgen berücksichtigt wurden. Aktuell wird ein Rahmen von 10 Millionen Euro für Hochwasserhilfe bereitgestellt.
So funktioniert die Auszahlung: Zuerst erhalten die Antragsteller, deren Unterstützung vom Land zugesagt wurde, eine Vorschusszahlung, die mit 50 Prozent der genehmigten Förderung angesetzt wird. Wenn eine Versicherung besteht, wird eine spätere Zahlung von deren Leistungen abgezogen. Dieser Ansatz sorgt dafür, dass die tatsächlichen Unterstützungsbeträge fair und transparent ermittelt werden.
Schadenserfassung und -ansprüche
Aufgrund der Förderrichtlinie werden Schäden unter 1.000 Euro nicht anerkannt. Die abschließende Berechnung gründet sich also auf die von der Hochwasser-Schadenskommission festgestellte Schadenssumme, die durch bereits erhaltene Versicherungsleistungen verringert wird. Beispielhaft: Bei einem Schaden von 20.000 Euro mit einer nicht erhaltenen Versicherung ist eine Förderung von 10.000 Euro möglich. Diese wird dann in zwei Tranchen ausgezahlt, wobei die erste Hälfte als Vorschuss erfolgt.
Die Schadenssummen variieren stark: Der niedrigste genehmigte Betrag liegt bei 1.000 Euro mit einer Förderung von 500 Euro; der höchste bisher genehmigte Schaden von 133.920 Euro betraf ein Haus in Penzing, dessen Eigentümer 66.960 Euro an Unterstützung erhalten haben.
Die meisten Schäden wurden aus Penzing gemeldet, jedoch gab es auch Anträge aus den Bezirken Hietzing, Liesing und Hernals. Im zweiten Sammelantrag kamen knapp die Hälfte der Anträge aus Penzing, die übrigen aus mehreren anderen Bezirken der Stadt.
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