Wien-Leopoldstadt

Messerangriff in Wien: 21-Jähriger verurteilt

Ein 21-jähriger Syrer wurde nach einem brutalen Messerangriff auf einen 16-Jährigen in Wien-Leopoldstadt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt – das Motiv? Eine angebliche Beleidigung!

In einem aufsehenerregenden Fall am Landesgericht Wien wurde ein 21-jähriger Syrer zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt, nachdem er im April 2024 einen 16-jährigen Schüler mit einem Klappmesser attackierte. Der Angriff fand nach einem Kurs im Bildungszentrum in Wien-Leopoldstadt statt und führte zu schweren Verletzungen bei dem Jugendlichen. Der Kläger, der aus dem Irak stammt, wurde an Kopf, Hals und Oberkörper verletzt, was verdeutlicht, wie schnell ein Streit eskalieren kann.

Der Vorfall ereignete sich am 2. April, als der 21-Jährige behauptete, dass der 16-Jährige beleidigende Bemerkungen über seine Schwester gemacht hatte. Laut seiner Aussage spitzte sich die Situation zu, nachdem er den Jugendlichen zur Rede stellen wollte. Er schilderte, dass er sich von mehreren Männern bedroht fühlte und aus Angst ein „kleines Messer“ zückte. Nach seinen eigenen Aussagen beabsichtigte er nicht, jemandem weh zu tun, sondern wollte lediglich seine Unversehrtheit wahren.

Die genaue Situation und der Verlauf der Auseinandersetzung

Die Erzählung des Angeklagten wurde jedoch vom Gericht in Frage gestellt. Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Stefan Erdei wies darauf hin, dass die Beweise auf eine viel ernsthaftere Absicht hindeuteten. Bei der Urteilsbegründung betonte er, dass es klare Anzeichen für eine absichtliche, schwere Körperverletzung gab, die in diesem Fall als besonders gravierend eingestuft wurde. Die Richter waren sich einig, dass es nicht nur um die Verteidigung ging, sondern dass das Ziel des Angreifers eindeutig war, dem Opfer ernsthafte Verletzungen zuzufügen.

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Ein entscheidendes Stück Beweismaterial war ein Video, das von einem Augenzeugen aufgenommen wurde. In diesem Clip ist zu sehen, wie der Angeklagte dem 16-Jährigen nachverfolgt und dabei das Messer schwingt. Die Auseinandersetzung beginnt mit einem Wortgefecht und führt schnell zu körperlichen Übergriffen, in denen versucht wird, den Angeklagten zurückzuhalten. Die Konfrontation mündet schließlich in den verheerenden Messerangriff.

Der 16-Jährige erlitt mehrere Verletzungen, darunter eine tiefe Schnittwunde am Hals und eine Stichwunde am Kopf, die sogar zu einer Knochenabsplitterung führte. Diese Verletzungen verdeutlichen die Gefährlichkeit der Situation und das potenzielle Risiko, das von derartigen Konfrontationen ausgeht. Der Jugendlicher hatte den Tag zuvor mit der jüngeren Schwester des Angeklagten einen Englisch-Kurs besucht und wollte die Pause gemeinsam verbringen, als es zu dem Vorfall kam.

Das Gericht stellte fest, dass es nicht genügend Beweise für einen Mordversuch gab, jedoch waren die vorherigen Verletzungen, darunter zwei Stich- und drei Schnittwunden, ein klares Indiz für die Schwere des Angriffs. Auch wenn der Angeklagte um Bedenkzeit für eine mögliche Berufung bat, bleibt die Entscheidung des Gerichts bis auf weiteres in Kraft.

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Die Anklage gegen den 21-Jährigen steht damit auf soliden Füßen, auch wenn die Verteidigungsstrategie versuchte, sich auf Notwehr zu berufen. Dabei stellte sich heraus, dass Missverständnisse und emotionale Reaktionen im Eifer des Gefechts oft unverhältnismäßige und gefährliche Konsequenzen haben können. Die Geschehnisse zeigen auf eindrucksvolle Weise, wie schnell aus einem vermeintlichen Konflikt eine Lebensbedrohung werden kann und wie wichtig es ist, in angespannten Situationen deeskalierend zu handeln.

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