In der ersten Schulwoche kam es im 3. Wiener Gemeindebezirk Landstraße zu einem Vorfall, der Fragen über die Integrität des Wahlkampfs aufwirft. Ein Vater berichtete der Kleinen Zeitung, dass Wahlkampfmaterialien wie Buntstifte, Lineale und Flyer von der SPÖ verteilt wurden, nicht nur an Erwachsene, sondern auch in unmittelbarem Kontakt mit Kindern. Der besorgte Vater schildert, dass sein Sohn direkt gefragt habe: „Was ist das?“ als ihm die Materialien überreicht wurden.
Die Vorkommnisse werfen einen Schatten auf die Methoden, die in der politischen Auseinandersetzung verwendet werden, insbesondere in einem Umfeld, das die jüngsten Mitglieder der Gesellschaft umfasst. Während politische Parteien in der Nähe von Schulen oft Präsenz zeigen, erweckte der Vorfall die Aufmerksamkeit, da hier eindeutig die Grenze des Möglichen überschritten wurde: Kinder wurden direkt angesprochen und dazu ermutigt, Materialien mitzunehmen.
Vater reagiert empört
Der Vater, der anonym bleiben möchte, wandte sich an die Wahlkampfhelfer und bekundete sein Unverständnis über die Situation. „Das ist nicht in Ordnung“, äußerte er gegenüber den Helfern. Ihm fiel auf, dass andere Parteien in der Nähe der Schule präsent waren, jedoch ihre Materialien ausschließlich an Erwachsene aushändigten.
Die Unruhe und Empörung des Vaters sind auf die Tatsache zurückzuführen, dass solche Aktionen in unmittelbarem Kontakt mit Kindern als unangemessen empfunden werden können. Diese Maßnahmen könnten als bewusste Beeinflussung der jüngeren Generation interpretiert werden, was vielen als nicht akzeptabel erscheint.
Reaktionen und Maßnahmen der SPÖ
Jan Krainer, Nationalratsabgeordneter und Vorsitzender der SPÖ Landstraße, zeigte sich überrascht über die Vorfälle. Er stellte klar, dass es üblicherweise eine „Grundregel“ gibt, dass Wahlkampfmaterialien ausschließlich an Erwachsene verteilt werden sollen. Er kündigte an, dem Vorfall nachzugehen und die Situation zu klären. Solche Praktiken sind in Wahlkampfzeiten nicht unüblich, auch wenn sie Fragen nach der Ethik der jeweiligen Methoden aufwerfen.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Verteilen von Wahlwerbung auf Schulgeländen gesetzlich untersagt ist. Das Bildungsministerium hat in einem Rundschreiben klargestellt, dass die Verteilung von politischem Werbematerial in Schulen nicht zulässig ist. Die Geschehnisse der ersten Schulwoche werfen ein Licht auf die Einhaltung dieser Regelungen.
Obwohl also das gezielte Verteilen von Weihnachtsgeschenken oder Wahlmaterial an Kinder ein rechtliches Graubereich darstellt, war die SPÖ in der Wahrnehmung des Vaters auf einem schmalen Grat, der die Frage aufwirft, wie weit Parteien im Wahlkampf gehen dürfen, um ihre Botschaften zu verbreiten.