In der österreichischen Hauptstadt Wien ist ein 19-jähriger Häftling vor einer Woche aus der Sonderanstalt am Mittersteig geflohen und bislang nicht gefasst worden. Die Behörden suchen weiterhin nach dem Flüchtigen, und die Fahndung wurde bereits am Montag, dem Tag seiner Flucht, eingeleitet. Laut Angaben des Justizministeriums kam es in diesem Jahr bereits zu mindestens 22 Fluchtfällen aus verschiedenen haftanstalten, was alarmierend ist. Diese Vorfälle umfassen nicht nur die Flucht selbst, sondern auch die Nichtrückkehr von Häftlingen nach bewilligten Ausgängen.
Im Vergleich dazu wurden im gesamten letzten Jahr 24 Fluchtfälle verzeichnet. Bei diesen Fluchten handelt es sich vor allem um Entweichungen aus nicht gesicherten Bereichen der Haftanstalten, wie etwa Außenstellen, oder um Fälle, in denen Häftlinge von genehmigten Ausgängen nicht zurückkehren. Es gibt jedoch eine bedeutende Aussage von Sina Bründler, der Sprecherin des Justizministeriums, die dazu sagt, dass die meisten Häftlinge sich an die Vorgaben halten. Diese Ausgänge dienen nicht nur dazu, die Insassen darauf vorzubereiten, nach ihrer Haftzeit wieder ein Leben in der Gesellschaft zu führen, sondern sie bieten auch gewisse soziale Kontakte, die für die Resozialisierung wichtig sind.
Details zur Flucht
Die Flucht des 19-Jährigen soll auf eine gezielte Nutzung seiner Position als Hausarbeiter innerhalb der Anstalt zurückzuführen sein. Angeblich nutzte er ein Baugerüst, das an einer Fassade angebracht war, um zu entkommen. Bründler erklärte, dass die Möglichkeit, die zur Flucht genutzt wurde, „umgehend abgeschafft“ wurde. Über die genauen Umstände der Flucht, ob diese als Entweichung, Ausbruch oder Nichtrückkehr gebrandmarkt werden sollte, gab es jedoch keine weiteren Informationen aus dem Justizministerium. Es wird derzeit noch untersucht, wie es dem Häftling gelungen ist, zu fliehen.
Ein interessanter Aspekt ist die geringe Anzahl von Fluchten während Polizeieskorten. Bisher gab es in diesem Jahr nur einen Fall, während der insgesamt 25.498 bewachten Begleitungen stattgefunden haben. Im Vorjahr kam es bei 40.576 Eskorten zu vier Entweichungen, was die Behauptung der Behörden stützt, dass strenge Sicherheitsmaßnahmen wirksam sind. Dennoch bleibt die Frage, weshalb und wie ein Häftling, der während eines begleiteten Termins in einer Haftanstalt ist, entweichen konnte.
Sicherheitsmaßnahmen und Anpassungen
Im letzten Jahr gab es in den österreichischen Haftanstalten mehrere Fluchten, was die Sicherheitsbedenken verstärkte. In der Folge entschied das Justizministerium, die Auflagen für Außentermine zu verschärfen und Häftlinge bei Eskorten in Zukunft mit Handschellen zu fesseln. Diese Maßnahmen sollen potenzielle Nachahmer und Trittbrettfahrer davon abhalten, sich ebenfalls das Recht auf einen Ausgang zu erschleichen. Bründler betonte, dass das Ziel dieser Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen die Verhinderung weiterer Fluchten ist.
Die Situation in den Haftanstalten stellt die Behörden vor große Herausforderungen und macht deutlich, dass trotz mancher Sicherheitssysteme immer noch Möglichkeiten für Häftlinge bestehen, die ausgenutzt werden können. Dieses Thema erfordert eine ständige Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsvorkehrungen, um derartige Vorfälle zu minimieren. Für aktuelle Entwicklungen und tiefere Einblicke in die Thematik können Interessierte den Bericht auf www.diepresse.com konsultieren.