Ein schwerer Vorwurf steht im Raum: Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen einen 18-Jährigen wegen Doppelmordes. Die Anklage wurde am Dienstagnachmittag öffentlich gemacht und bezieht sich auf kriminelle Handlungen, die im Sommer 2023 begangen wurden.
Dem jungen Mann wird vorgeworfen, zwei schlafende Obdachlose brutal mit einem Messer getötet und eine unterstandslose Frau dabei schwer verletzt zu haben. Bei den Vorfällen handelt es sich um äußerst tragische Ereignisse, die in der österreichischen Hauptstadt für großes Aufsehen sorgen. Die Taten wurden als besonders verwerflich eingestuft, da sie eine nicht nur existenzielle, sondern auch psychische Bedrohung für die verwundbarsten Mitglieder der Gesellschaft darstellen.
Geständnis und Ermittlung
Der Beschuldigte, der zum Zeitpunkt der Taten erst 17 Jahre alt war, suchte im vergangenen Dezember eine Polizeiinspektion auf und gestand, dass er gezielt nach Opfern Ausschau hielt und diese attackierte. Laut der Behördensprecherin Nina Bussek wurden umfangreiche Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, weshalb sich der Angeklagte schließlich stellte. Die Motivation hinter diesen schrecklichen Taten gibt er mit den Emotionen Wut, Unruhe und Traurigkeit an.
Die Ermittlungen haben bereits tiefere Einblicke in die psychische Verfassung des Angeklagten offenbart. Ein psychiatrisches Gutachten stellte fest, dass er während der Taten zurechnungsfähig war. Der Sachverständige gab jedoch auch zu Protokoll, dass von dem jungen Mann aufgrund einer Persönlichkeitsstörung eine Gefahr ausgeht. Dies könnte bedeuten, dass ohne eine angemessene Therapie in der Zukunft ähnliche Taten drohen könnten.
In Anbetracht dieser Erkenntnisse beantragte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, um eine Wiederholung solcher Taten zu verhindern. Die Strafandrohung für das Verbrechen des Mordes reicht in diesem Fall von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war.
Die Anklage ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der 18-Jährige und sein Verteidiger haben nun 14 Tage Zeit, um eventuell Einspruch gegen die Anklage zu erheben. Im Falle eines Einspruchs wird das Oberlandesgericht (OLG) Wien darüber entscheiden müssen.
In Anbetracht der brutalen Umstände und der erhaltenen Informationen über die Hintergründe und die psychologische Verfassung des Angeklagten wird dieser Fall mit Sicherheit die Gesellschaft beschäftigen. Es stellt sich die Frage, wie mit derartigen Vorfällen umzugehen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind, um sowohl präventiv tätig zu werden als auch den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.