Ein erschütternder Vorfall hat sich am 24. Juni auf der Ringstraße ereignet, als ein 40-jähriger Mann alkoholisiert mit bis zu 100 km/h unterwegs war und mehrere Unfälle verursachte. Unter den Opfern befand sich ein 23-jähriger Radfahrer, der schwer verletzt wurde, als der Angeklagte gezielt auf ihn zusteuerte. Laut Anklageschrift hatte der Fahrer, nachdem er bereits den Pkw einer Frau gerammt hatte, die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und überfuhr den Radfahrer, der auf der Motorhaube landete und schließlich zu Boden stürzte.
Der Radfahrer hatte sich gerade auf dem äußeren Ring-Radweg bewegt, als der Vorfall geschah. Die Anklage zeigt, dass der Fahrer in diesem Moment lächelte, beschleunigte und direkt auf den Radfahrer zufuhr. Dieser gefährliche Vorfall endete mit einer Kahnbeinfraktur sowie weiteren Verletzungen des Radfahrers, der in seinem Zustand erheblich beeinträchtigt wurde. Das Auto kam schließlich zum Stehen, weil das zerstörte Fahrrad unter dem Wagen eingeklemmt war, was möglicherweise Schlimmeres verhinderte.
Änderung der Anklage
Ursprünglich wurde gegen den 40-Jährigen wegen versuchten Mordes ermittelt, was ihn einer möglichen Gefängnisstrafe von zehn bis zwanzig Jahren aussetzen könnte. Doch die Staatsanwaltschaft Wien änderte die Anklage und lenkte ein, dass der Mann nicht mit dem Ziel gehandelt hatte, den Radfahrer zu töten. Stattdessen wurde ihm vorgeworfen, absichtlich schwere Körperverletzung und gemeingefährliche Gefährdung begangen zu haben.
Der Fahrer, der bei seiner Festnahme eine Blutalkoholkonzentration von 1,44 Promille hatte, befindet sich seitdem in Untersuchungshaft aufgrund der Gefahr einer Wiederholungstat. Nach seiner Festnahme hatte er zunächst behauptet, einen technischen Defekt gehabt zu haben, doch diese Aussage wurde inzwischen revidiert. Sein Verteidiger lässt durchblicken, dass der Mann bereut und bereit ist, sich während seiner Verhandlung am 25. Oktober vollständig schuldig zu bekennen.
Aktuelle Lage
Die Umstände des Unfalles haben nicht nur den sichergestellten Lebensweg des 23-jährigen Radfahrers erheblich verändert, sondern werfen auch einen Schatten auf den verantwortungslosen Umgang vieler Verkehrsteilnehmer mit Alkohol. Die reduzierte Anklage bezieht sich auf die Tatsache, dass das Gericht nicht davon ausgeht, dass der Fahrer mit der Absicht handelte, jemanden zu töten, sondern vielmehr die schwere Verletzung des Radfahrers in Kauf nahm.
Während der Verteidiger erklärt, dass sein Mandant die Tat zutiefst bereue und das Geschehene ungeschehen machen möchte, bleibt abzuwarten, welche Entscheidung das Gericht treffen wird. Die Tragweite des Vorfalls hat bereits jetzt Konsequenzen auf das Leben des Radfahrers und die rechtlichen Perspektiven des Angeklagten. Dieser Vorfall ist ein deutliches Beispiel für die gefährlichen Folgen von Alkohol am Steuer und könnte die Diskussion um strengere Verkehrsregeln anregen, gerade im Hinblick auf den Schutz von Radfahrern in der Stadt.