Wien-Hietzing

Prozess zur Verbindungsbahn: Hochleistungsstrecke oder nicht?

Im hitzigen Prozess um die Verbindungsbahn der ÖBB in Wien geht's um die Frage, ob sie eine Hochleistungsstrecke wird – Bürgerinitiativen kämpfen dagegen!

Der Rechtsstreit um die Pläne der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) zur Verbindungsbahn nimmt weiter Gestalt an. Aktuell steht im Raum, ob diese Bahn als Hochleistungsstrecke eingestuft werden sollte. Dies könnte weitreichende rechtliche Konsequenzen haben, da verschiedene Interessengruppen unterschiedliche Ansichten zu dieser Thematik vertraten. In den letzten Wochen gab es tatsächlich Überlegungen, diese Frage vor das Verfassungsgericht zu bringen. Jedoch entschieden die zuständigen Gerichte, dass der Prozess am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) fortgeführt wird.

Die Bürgerinitiative "Verbindungsbahn-besser" und ihre Partnerinitiativen "Lebenswertes Unter St. Veit" sowie "Attraktivierung der Verbindungsbahn – Ohne Hochtrasse und Querungsverlust" haben vehement gegen die Pläne der ÖBB protestiert. Laut der Bürgerinitiative wurde die Bedeutung der Einstufung als Hochleistungsstrecke bei einer Verhandlung zu Beginn des Monats so stark unterstrichen, dass die Sitzung abgebrochen werden musste, um den Richtern die Möglichkeit zu geben, sich zur Klärung dieser wichtigen Frage zu beraten.

Entscheidung des Richtersenats

Nachdem einige Tage der Unsicherheit vergangen waren, herrschte schließlich Klarheit: Der Prozess wird am BVwG weitergeführt. Die Vertreterin der Bürgerinitiative, Irene Salzmann, äußerte sich zuversichtlich und erklärte: "Die Frage, ob die Verbindungsbahn eine Hochleistungsstrecke ist, wird der Richtersenat entscheiden." Bevor das Gericht jedoch zu einem Urteil kommt, wird ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, um fundierte Informationen zu gewährleisten.

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Die nächsten Verhandlungstage sind für den 22. und 23. Oktober angesetzt. An diesen Tagen sollen insbesondere Themen wie Verkehr, Humanmedizin und Lärmbelästigung behandelt werden. Im Januar steht dann eine weitere Anhörung an, bei der naturschutzrechtliche Aspekte zur Sprache kommen werden. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Entscheidung des Richtersenats auf die Pläne der ÖBB haben wird und ob die umstrittenen Bauvorhaben tatsächlich wie vorgesehen umgesetzt werden können.

Für weitere Informationen zu diesem Fall, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.meinbezirk.at.


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Quelle
meinbezirk.at

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