Wien-Floridsdorf

Kahlenberg-Seilbahn: Gericht stoppt Stadt-Entscheidung zur Umweltprüfung

Umweltschützer feiern einen Sieg: Das Bundesverwaltungsgericht stoppt die Seilbahnpläne auf dem Kahlenberg und zwingt Wien zu einer neuen Umweltprüfung!

Die Debatte um das umstrittene Seilbahnprojekt auf dem Kahlenberg spitzt sich weiter zu. Am vergangenen Freitag hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einer Beschwerde von Umweltschützern stattgegeben, die gegen die Entscheidung der Stadt Wien Einspruch eingelegt hatten. Ursprünglich hatte die MA 22 (Umweltschutz) festgestellt, dass für das Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei. Doch dieser Beschluss wurde nun aufgehoben.

Die Entscheidung des BVwG zeigt, dass die rechtlichen Fragen rund um das Projekt nach wie vor ungelöst sind. Die Aufhebung des Bescheids bedeutet, dass die Angelegenheit zurück an die MA 22 verwiesen wird, die die notwendigen Ermittlungen durchführen und eine neue Entscheidung treffen muss. Die "Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH", verantwortlich für das Projekt, hat nun sechs Wochen Zeit, um gegen dieses Urteil Revision einzulegen.

Reaktionen auf die Entscheidung

Der Geschäftsführer von "Genial", Hannes Dejaco, äußerte sein Bedauern über die Verzögerungen, die diese Entscheidung für die Umsetzungspläne mit sich bringt. Er erklärte, dass man von der initialen Entscheidung der Behörde überzeugt war, die UVP mit der erforderlichen Sorgfalt zu beurteilen. Dejaco sieht die Seilbahn als wichtigen Schritt zur Reduzierung des motorisierten Verkehrs im Kahlenberger Gebiet und somit auch für den Klimaschutz.

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Im Kontrast dazu erfreuten sich die Gegner des Projekts über den gewonnenen Rechtsstreit. Rechtsanwältin Fiona List-Faymann, die die Interessen der Widersacher vertritt, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als klaren Sieg für den Umweltschutz. Die Beschwerde wurde von verschiedenen Naturschutzgruppen und Bürgerinitiativen eingereicht, nachdem die Stadt Wien keine Notwendigkeit für eine UVP gesehen hatte.

Die Facette der rechtlichen Auseinandersetzungen könnte weitere Verzögerungen in der Planung nach sich ziehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die MA 22 in der kommenden Zeit positionieren wird und ob es zu einer erneuten Überprüfung der Umweltauswirkungen kommen wird. Diese Entwicklungen sind von erheblichem Interesse für die Bürger der Region, die sowohl für als auch gegen das Projekt mobil gemacht haben.

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Quelle
meinbezirk.at

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