Wien-Floridsdorf

Flucht des Terrorverdächtigen: Justizbeamter zieht Konsequenzen nach Vorfall

Ein Justizwachebeamter in Wien musste nach der spektakulären Flucht eines IS-Verdächtigen und seinen falschen Angaben darüber Strafe zahlen – ein Chaos, das keiner so schnell vergisst!

Ein kurzes und aufsehenerregendes Verfahren in Wien hat für einen Justizwachebeamten, der nach dem Ausbruch eines Terrorverdächtigen unter Verdacht stand, gelogen zu haben, glückliche Wendungen genommen. Der 47-jährige Beamte hat seine Schuld eingestanden und erhielt eine Diversion, nachdem ihm Amtsmissbrauch und Verleumdung vorgeworfen wurden.

Der Vorfall ereignete sich, als der 19-jährige Häftling, der wegen Raubes und Körperverletzung verurteilt worden war und in U-Haft saß, am 1. Februar 2024 während eines Krankenhausbesuchs entwischte. Der junge Mann war aufgrund gesundheitlicher Probleme ohne Handschellen in die Klinik gebracht worden, wo er einen epileptischen Anfall erlitten hatte. Die Anordnung des Arztes, ihn nicht gefesselt zu transportieren, führte letztlich zu seiner Flucht.

Details zur Flucht des Häftlings

Während der Rückkehr zum Justizanstalt war alles friedlich, bis der Flüchtige es schaffte, aus dem Aufzug zu entkommen. Der Beamte, der in dem Moment die Tür bediente, konnte dem jungen Mann nicht rechtzeitig folgen. Rückblickend erklärte der Justizwachebeamte, dass er von dem Häftling mit der Faust angegriffen worden sei, was jedoch durch Videoaufnahmen widerlegt wurde. Um seiner vermeintlichen Scham und dem Gesichtsverlust in einer 20-jährigen Laufbahn als Justizbeamter zu entkommen, lieferte er falsche Informationen.

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Er gab zu, dass sein Verhalten aus „Scham“ resultierte. In einem außergerichtlichen Vergleich wurde entschieden, dass er eine Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen müsse, was das Verfahren letztendlich beendete. Dennoch bleibt der Beamte zufolge nicht ungestraft. Ein Disziplinarverfahren ist noch anhängig.

Der Häftling nach seiner Festnahme

Der 19-jährige Terrorverdächtige, der im Oktober 2024 wegen seiner Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation verurteilt wurde, verbringt zurzeit eine fünfjährige Haftstrafe. Der Vorfall wirft Fragen über die Sicherheitsprotokolle und das Management von Häftlingen auf, besonders in Bezug auf solche gravierenden Vorwürfe. Die Behörden erwarten den Ausgang des Disziplinarverfahrens, das aufgrund der Umstände bereits in Gang gesetzt wurde.

Die Situation zeigt, wie wichtig es ist, Sicherheitsprotokolle zu befolgen und zu evaluieren, insbesondere wenn es um das Leben und die Sicherheit von Justizvollzugsbeamten und Häftlingen geht. Für nähere Informationen zu diesem komplexen Fall kann ein genaues Bild über www.vienna.at gewonnen werden.


Details zur Meldung
Quelle
vienna.at

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