Wien-Favoriten

Verhandlung um geschlechtliche Nötigung: 18-Jähriger aus Syrien angeklagt

Schockierende Begegnung im Wiener Kurpark: Ein 18-jähriger Syrer bedrängt eine 14-Jährige, die sich nur "zum Reden" verabredet hatte – und landet vor Gericht!

Am Freitag fand am Landesgericht Wien ein bemerkenswerter Prozess gegen einen 18-jährigen Syrer statt, der wegen geschlechtlicher Nötigung einer 14-Jährigen angeklagt wurde. Der Vorfall ereignete sich am 2. Januar 2024 im Kurpark Oberlaa in Wien-Favoriten, wo sich das Mädchen mit dem jungen Mann traf. Während dieses Treffens versuchte er, das Mädchen zunächst zu küssen, was sie jedoch ablehnte. Daraufhin wurde die Situation bedrohlich, als der Angeklagte mehrfach versuchte, ihr die Hose auszuziehen, ihren Oberkörper entblößte und sie in die Brust biss, wodurch er ihr ein Hämatom zufügte.

Die beiden Jugendlichen hatten sich im Dezember 2023 über die Social-Media-Plattform Snapchat kennengelernt und verabredeten sich, um „zu reden und spazieren zu gehen“, wie die Staatsanwältin während der Verhandlung erklärte. Der Angeklagte scheinte jedoch andere Absichten gehabt zu haben. Die Verteidigerin betonte, dass er die Kommentar und die Situation falsch eingeschätzt habe, und merkte an: „Er hat das spielerischer wahrgenommen, als es war.“

Verteidigung und Vorwürfe

Der Angeklagte gab zu, in dieser Situation zudringlich geworden zu sein, stellte jedoch klar, dass er keine böse Absicht hegte. Er schilderte, dass der Vorfall nach einem einsetzenden Regen passierte, als sie sich unter einer überdachten Rutsche auf einem Spielplatz niedergelassen hatten. „Ich dachte, sie will das auch. Ich hab‘ die Sache verwechselt. Wahrscheinlich haben wir uns einfach missverstanden“, erklärte er. In der Aussage der Staatsanwältin wurde jedoch betont, dass die Schülerin mehrmals gerufen habe, „Pause!“ und „Hör auf!“, was der 18-Jährige jedoch abstreitet: „Ich habe sie ja nicht gefickt.“ Zudem erwähnte er, dass sie ihm gesagt hätte, sie sei 16 Jahre alt, weshalb er sich mit ihr getroffen habe.

Kurze Werbeeinblendung

Laut der Staatsanwältin sei der Druck und das Bedrängen des Mädchens nach deren starker Gegenwehr schließlich abgebrochen worden. Der Angeklagte habe „entnervt die Augen gerollt“, was der 14-Jährigen schließlich die Flucht ermöglichte. Nach dem Vorfall blockierte das Mädchen den Jungen auf Snapchat und erstattete schließlich Anzeige. Aus Opferschutzgründen wurde die Öffentlichkeit während ihrer Zeugeneinvernahme ausgeschlossen.

Der Ausgang dieses Prozesses wird von vielen aufmerksam verfolgt, insbesondere auch in Anbetracht der zunehmenden Diskussionen um die Probleme der sexuellen Nötigung und des Schutzes minderjähriger Personen in sozialen Medien. Die juristischen Auseinandersetzungen in solchen Fällen sind oft von großer Relevanz, da sie nicht nur rechtliche Fragen aufwerfen, sondern auch tiefere gesellschaftliche Strukturen reflektieren, die Jugendliche und deren Sicherheit betreffen. Mehr Details zu diesem Thema sind in einem ausführlichen Bericht auf www.puls24.at zu finden.

Kurze Werbeeinblendung https://hanfland.at/hanf-zum-fruehstueck-so-startest-du-gesund-und-energiegeladen-in-den-tag/
Quelle/Referenz
puls24.at

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"