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Sachleistungskarte für Asylwerber: Österreichweite Einführung 2025 geplant

Sieben Bundesländer schnappen sich die neue Sachleistungskarte für Asylwerber, während Wien auf externe Evaluierung pocht – wird das System ab 2025 ganz Österreich erobern?

In einem bedeutenden Schritt in Richtung der Regelung der Grundversorgung von Asylwerbenden hat Innenminister Gerhard Karner der Öffentlichkeit die Einführung einer Sachleistungskarte angekündigt. Diese wird voraussichtlich Anfang 2025 österreichweit eingeführt. Karner, der die Initiative als Fortschritt für die Integration von Asylwerbenden sieht, hat bereits die Teilnahme von mindestens sieben Bundesländern an der Ausschreibung bestätigt. Besonders interessant ist, dass Wien und Niederösterreich bisher noch nicht an dem Vorhaben teilnehmen, jedoch eine Einbindung nicht ausgeschlossen ist.

Das Konzept der Sachleistungskarte könnte verschiedene Vorteile für Asylwerbende mit sich bringen. Mit dieser Debitkarte können Asylsuchende an den meisten Verkaufsstellen, die Bankomatkarten akzeptieren, Einkäufe tätigen. Allerdings gibt es Einschränkungen – die Nutzung ist auf das jeweilige Bundesland beschränkt und Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich. Aktuell läuft in Oberösterreich ein Pilotprojekt, das als Vorbild für die kommenden Schritte dienen soll.

Pilotprojekt in Oberösterreich

Das oberösterreichische Modell zeigt bereits erste Erfolge; seit dem Start haben rund 250 Asylwerbende diese Karte erhalten. Der Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer hat angekündigt, dass das Projekt auf etwa 700 weitere Personen ausgeweitet wird, einschließlich der Region Linz. Die maximale Bargeldabhebung pro Tag ist auf 40 Euro begrenzt, was darauf abzielt, die Kontrolle über die finanziellen Mittel zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Karten in verantwortungsvoller Weise verwendet werden.

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Die Teilnahme an der Ausschreibung ist entscheidend, um in die Umsetzungsphase einzutreten. Karner betonte, dass die Zusammenarbeit aller Bundesländer an der Ausschreibung Voraussetzung ist, auch für Wien und Niederösterreich, die derzeit eigene Modelle verfolgen. In diesem Zusammenhang äußerte der Wiener Stadtrat Peter Hacker Bedenken bezüglich der geplanten Evaluation des Projektes. Er befürwortet eine unabhängige externe Evaluierung anstelle einer politischen Beurteilung, um sicherzustellen, dass Steuergelder sinnvoll eingesetzt werden.

Verpflichtende Werteschulungen

Zusätzlich zur Einführung der Sachleistungskarte hat die Bundesregierung auch neue Richtlinien für Asylwerbende erlassen. Seit Juni müssen alle Asylbewerber, die in der Grundversorgung des Bundes sind, an Werteschulungen teilnehmen. Diese Schulungen zielen darauf ab, Integrationsprozesse zu fördern und den Asylwerbenden die sozialen, rechtlichen und kulturellen Werte Österreichs näherzubringen. Bisher haben diese Schulungen über 2.300 Teilnehmer erreicht, wobei einige bereits aufgrund von Weigerungen Konsequenzen erfahren haben.

Die Integration dieser Programme und die Einführung der Sachleistungskarte zeigen die Bestrebungen der Regierung, ein effektiveres System für die Unterstützung von Asylbewohnern zu implementieren. Karner sieht hierin nicht nur eine Verbesserung in der Verwaltung öffentlicher Mittel, sondern auch die Möglichkeit, Asylwerbenden zu helfen und sie in die Gesellschaft einzugliedern. Die vorgesehene Ausweitung des Programmes auf Bundesebene könnte eine weitreichende Veränderung im Umgang mit Asylsuchenden darstellen.

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