Ein 21-jähriger Mann, der in den Fokus der Justiz geriet, ist seit vergangenem Montag wieder auf freiem Fuß. Dies wurde von der Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitag bekannt gegeben. Der junge Mann war im Zusammenhang mit extremistischen Aktivitäten verurteilt worden, doch aufgrund eines Irrtums bei der Strafbemessung wurde ihm nun die Enthaftung gewährt. Im Folgenden wird der Verlauf dieser Entwicklung näher beleuchtet.
Überraschende Enthaftung
Am 12. August 2023 gab das Gericht einem Antrag auf Enthaftung des Verteidigers des 21-Jährigen statt. Paragraphen des Wiener Strafrechts sahen ursprünglich eine Strafe von bis zu zehn Jahren vor, doch in Wirklichkeit wäre die Höchststrafe auf fünf Jahre begrenzt gewesen. Diese Fehlinformation zog eine unerwartete Wende für den Angeklagten nach sich, der bereits einen Teil seiner Haftstrafe verbüßt hatte. Da das Erstgericht keine besondere Gefährlichkeit bei ihm erkannt hatte, wurde die Enthaftung als erforderlich angesehen.
Der Fall im Detail
Der Angeklagte, der vor Gericht ein Geständnis ablegte, hatte sich im Alter von 17 Jahren der rechtsextremen „Feuerkrieg Division“ angeschlossen, einer gewaltorientierten Gruppierung, die für ihre extremistischen Ideologien bekannt ist. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im Mai 2023 wurden Waffen, eine schusssichere Weste sowie NS-Devotionalien sichergestellt. Eines der zentrale Probleme war der Vorwurf der Verbreitung von Hass und Aufrufen zu Gewalt gegen Minderheiten, insbesondere gegen jüdische und muslimische Personen.
Extremistische Verbindungen
In der Zeit seines Engagements innerhalb dieser Gruppierung wirkte der Mann aktiv an Chats mit, in denen er zu Angriffen auf jüdische Einrichtungen und andere Minderheiten aufrief. Ein besonders beunruhigendes Detail war seine Faszination für den Attentäter von Christchurch, dessen Taten er verherrlichte. Trotz seiner nachweislichen antisemitischen Ansichten wurde er im Rahmen eines Assistenzdienstes beim Bundesheer eingesetzt, um jüdische Einrichtungen in Wien-Leopoldstadt zu schützen.
Petition für Enthaftung
Die Entscheidung zur Enthaftung wurde zusätzlich davon beeinflusst, dass der Verteidiger argumentierte, eine längere Inhaftierung wäre unverhältnismäßig, insbesondere angesichts der nicht abgeschlossenen Rechtmittelverfahren seitens der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt verwies darauf, dass die Einschätzung der Gefährlichkeit des Angeklagten nicht der Realität entspreche und der junge Mann nach eigenen Angaben seine Kontakte zur rechtsextremen Szene abgebrochen habe.
Ein Blick auf die Ideologie
Die „Feuerkrieg Division“ hat sich als Teil eines größeren Netzwerkes etabliert, das europäische Jugendliche anspricht und versucht, diese durch ihren gewalttätigen Extremismus zu radikalisieren. Die Gruppe ist für ihre verdeckten Aktivitäten bekannt, bei denen gezielt junge Menschen angesprochen und für eine vermeintlich höhere Ideologie gewonnen werden. Der 21-Jährige hatte in seiner Zeit bei der Gruppierung nicht nur Hass verbreitet, sondern auch aktiv Informationen zu Waffen und Gewalt veröffentlicht.
Die Gefahren der Radikalisierung
Der Fall des 21-Jährigen verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen die Gesellschaft im Umgang mit extremistischen Ideologien konfrontiert ist. Trotz seiner vermeintlichen Distanzierung von der Gruppierung bleibt die Gefahr, dass solche Ideologien weiterhin Anhänger gewinnen und sich in der Gesellschaft verbreiten. Das Verbreiten von Hate Speech und die Normalisierung von Gewalt sind zentrale Themen, denen sowohl die Justiz als auch die Gesellschaft als Ganzes begegnen müssen.