Ein brisantes Gerichtsverfahren steht bevor, das in breiten Kreisen für Aufsehen sorgt. Der Fall dreht sich um einen versuchten Mord an einem Polizisten, der am 24. Mai 2024 in Wien-Favoriten/Keplerplatz seinen Anfang nahm. Ein 41-jähriger Mann, aktuell aus Jordanien stammend, wird verdächtigt, einem Polizeibeamten mit einem Messer auf äußerst brutale Weise zugesetzt zu haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte, mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 19,5 Zentimetern ausgerüstet, einem 24 Jahre alten Polizeibeamten von hinten in die rechte Brust gestochen haben. Glücklicherweise trug der Polizist ein spezielles Schutz-Gilet, das ihn vor ernsten Verletzungen bewahrte. Die Wucht des Angriffs war so stark, dass die Klinge sich verbog. Der mutmaßliche Täter wurde von herbeigeeilten Kollegen des Opfers mit einem Tasern überwältigt und umgehend festgenommen.
Motivation des Täters
Ein erschütternder Aspekt des Falls ist die Motivation des Täters. Es wird vermutet, dass er das sogenannte „Suicide by Cop“-Szenario im Kopf hatte. Dieser tragische Plan sieht vor, einen Polizisten anzugreifen, um anschließend von den Beamten erschossen zu werden. Der Beschuldigte hatte zuvor einen Polizeieinsatz beobachtet, bei dem ein Betrunkener in der Umgebung Glasflaschen umherwarf, und entschloss sich spontan, einen Polizisten anzugreifen. Private Probleme wurden als Hintergrund für diese erschreckende Handlung identifiziert.
Zudem stellte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Busse, fest, dass ein medizinisches Gutachten eindeutig belegt, dass die Art des Angriffs ohne die Schutzweste des Polizeibeamten fatale Folgen hätte haben können. Zwei psychiatrische Gutachter haben dem Angeklagten volle Zurechnungsfähigkeit bescheinigt, was bedeutet, dass er sich seiner Handlungen in vollem Umfang bewusst war.
Rechtlicher Kontext
Der gesamte Vorfall fand in einer Waffenverbotszone statt, die aufgrund steigender Gewaltverbrechen in der Region eingeführt wurde und am 30. März 2024 in Kraft trat. Trotz der Schwere der Tat ist die Anklage noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat nun 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Sollte dies geschehen, wird das Wiener Oberlandesgericht darüber entscheiden müssen.
Diese Vorgänge werfen ein Schlaglicht auf ein besorgniserregendes Phänomen in wenigen Wiener Stadtteilen, wo ungewöhnlich viele Messerstechereien verzeichnet werden. Das Verfahren wird mit Sicherheit viele Augen auf sich ziehen und bleibt ein Thema von hohem öffentlichem Interesse. Weitere Informationen und Details dazu finden sich in einem Artikel auf www.5min.at.