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Nach 35 Jahren: Spanische Hofreitschule zieht vor Obersten Gerichtshof

Nach der schockierenden Dienstfreistellung eines 52-jährigen Bereiters der Spanischen Hofreitschule in Wien, der vulgäre Aussagen gegen junge Reiterinnen machte, zieht die Reitschule jetzt vor den Obersten Gerichtshof!

Die Spanische Hofreitschule in Wien ist derzeit in der Schlagzeile, nachdem ein langjähriger Bereiter nach 35 Dienstjahren vorläufig freigestellt wurde. Dies folgt auf umstrittene Kommentare, die er gegenüber jungen Reiterinnen gemacht haben soll. Die Thematik ist sowohl rechtlich als auch moralisch aufgeladen und wirft Fragen zur Verantwortung von Ausbildern auf.

Im Winter 2022 kam es zu einem Vorfall, bei dem der 52-jährige Bereiter Rothleitner in der Reithalle eine unangemessene Bemerkung gegenüber einer 15-jährigen Reiterin machte. Diese fragte ihn, ob der Sattel passe, worauf Rothleitner mit vulgären Ausdrücken erwiderte, die nicht nur die junge Frau herabwürdigen, sondern auch von den Gerichten als unangemessen bezeichnet wurden. Trotz des Urteils des Berufungsgerichts, das seine Aussagen als „sexuelle Belästigungen“ qualifizierte, wurde seine fristlose Kündigung als nicht gerechtfertigt erachtet.

Gerichtliche Auseinandersetzung

Die Gerichte führten in ihren Urteilen aus, dass Rothleitner in der Verantwortung stehe, respektvoll mit seinen Schülerinnen umzugehen. Während die Aussagen eindeutig als unangebracht gewertet wurden, schloss das Gericht dennoch einen Entlassungsgrund aus, da die Kündigung nicht zeitnah ausgesprochen wurde. Ein weiterer Punkt war, dass die Geschäftsführerin der Hofreitschule zu diesem Zeitpunkt im Urlaub war. Dennoch stellte das Gericht klar, dass die Hofreitschule handlungsfähig geblieben wäre, da Stellvertreter anwesend waren.

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Die Geschäftsführung der Spanischen Hofreitschule reagierte nun auf die Gerichtsurteile und die öffentliche Berichterstattung. Sie kündigte an, dass man gegen die Entscheidungen der unteren Instanzen vor den Obersten Gerichtshof ziehen wird. Ein Sprecher betonte, dass der Schutz von Minderjährigen und weiblichen Mitarbeiterinnen von zentraler Bedeutung sei, weshalb die Weiterbeschäftigung des Bereiters nicht infrage komme, auch wenn die Gerichte keine fristlose Entlassung anordneten.

Rothleitners Anwalt, Dominik Konlechner, betonte, dass sein Mandant sich den betroffenen Schülerinnen entschuldigt habe und bereit sei, seine umfangreiche Erfahrung in die Arbeit der Hofreitschule einzubringen. Er stellte jedoch die Rechtmäßigkeit der Dienstfreistellung in Frage und argumentierte, dass dieser Schritt einer Umgehung der gerichtlichen Entscheidung gleichkomme.

Inmitten dieser rechtlichen Auseinandersetzung ist auch die Frage des Tierwohls in der Hofreitschule ein Thema. Die Geschäftsführung versichert, dass die Gesundheit der Pferde oberste Priorität habe, und weist Gerüchte über das Wohlergehen der Tiere entschieden zurück. Dies sei ein praktikabler Aspekt, der bei dieser Diskussion nicht außer Acht gelassen werden sollte.

Die Debatte um die Führung der Hofreitschule und die Verhaltensweisen ihrer Angestellten spiegelt ein größeres gesellschaftliches Problem wider, das mit dem Umgang von Macht und Autorität in Ausbildungsumgebungen zu tun hat. Die kommenden Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs könnten weitreichende Folgen haben, sowohl für die Personen im Fokus als auch für die Institution selbst.

Quelle/Referenz
meinbezirk.at

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