Ein schockierender Fall hat in Wien für Aufsehen gesorgt. Am 21. Januar 2024 wurde eine zweijährige Tochter mit einer Heroinvergiftung in das Krankenhaus eingeliefert. Durch glückliche Umstände und rasches Handeln der Ärzte überlebte das Kind diese kritische Situation, doch die Umstände, unter denen das Mädchen mit der drogenhaltigen Substanz in Kontakt kam, führten zu einem aufreibenden Prozess. Am vergangenen Mittwoch wurden die Eltern des Mädchens vom Landesgericht freigesprochen.
Der Freispruch der Mutter war nicht überraschend, da sie sich nachweislich nichts zu Schulden kommen ließ, während der Freispruch für den Vater viel unerwarteter kam. Dieser hatte während des Verfahrens ein Geständnis abgelegt und erklärt, dass er Heroin konsumiert hatte. Seine Partnerin, die 42-Jährige, wusste nichts von seiner Abhängigkeit. Seiner Aussage zufolge könnte das Heroin in seiner Wohnung auf den Boden gefallen sein, was dazu führte, dass die Tochter möglicherweise damit in Kontakt kam.
Gerichtliche Auseinandersetzungen
Die Richterin betonte, dass es schwierig war, den genauen Weg nachzuvollziehen, wie das Heroin in den Körper des Kindes gelangte. „Ich kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass Sie eine gröbliche Vernachlässigung begangen haben“, erklärte sie. Es wurde festgestellt, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Konsum des Vaters und dem Gesundheitszustand der Tochter nicht eindeutig bewiesen werden konnte.
Der Vorwurf lautete, dass die Eltern ihrer Fürsorgepflicht grob nachlässig nachgekommen seien. Vor dem Hintergrund, dass das Kind in der Wohnung Zugang zu gefährlichen Drogen hatte, sah die Staatsanwältin jedoch nicht genügend Beweise, um die Anklage zu halten. Der toxikologische Sachverständige konnte keine klare Antwort auf die Frage geben, wie genau das Heroin in den Körper des Mädchens gelangte. Wenige Spuren eines Drogenkonsums wurden auf einer Decke gefunden, doch das war nicht aussagekräftig genug.
Der Gesundheitszustand des Mädchens
Die medizinischen Fachkräfte hatten beim Eintreffen im Krankenhaus festgestellt, dass die Sauerstoffsättigung des Mädchens bei gefährlichen 60 Prozent lag. Lediglich durch die sofortige Verabreichung eines Gegengifts konnte ihr Leben gerettet werden. Während des Prozesses wurde zudem klargestellt, dass die Symptome mindesten zehn bis fünfzehn Minuten nach dem Kontakt mit dem Heroin auftraten.
Glücklicherweise hat sich das Mädchen mittlerweile vollständig erholt und wurde wieder bei ihrer Mutter untergebracht. Ursprünglich plante die MA 11, das Kind bei Pflegeeltern zu platzieren, doch nach eingehender Prüfung wurde der Mutter das alleinige Obsorgerecht zugesprochen. „Sie ist dort am besten aufgehoben“, meinte der Verteidiger der Mutter über den aktuellen Zustand des Mädchens.
Die Umstände rund um diesen Vorfall werfen ein grelles Licht auf die Herausforderungen von Drogenmissbrauch und dessen nicht vorhersehbaren Folgen. Der Fall hebt die oft vernachlässigte Problematik hervor, wie Drogen nicht nur das Leben der Konsumenten, sondern auch das Wohl ihrer Angehörigen und besonders von Kindern beeinflussen können. Der Prozess hat zwar ein vorläufiges Ende gefunden, doch die Diskussion über Drogenmissbrauch und elterliche Verantwortung wird sicher weitergehen.
Für vertiefende Informationen und Details zu den rechtlichen Aspekten des Falls ist ein Bericht auf www.vienna.at empfehlenswert.
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