In Wien kam es zu einem ungewöhnlichen Vorfall, der das öffentliche Verhüllungsverbot auf den Prüfstand stellte. Ein Mann entschloss sich, gegen die Vorschriften zu protestieren, indem er im Frühling eine Burka trug und sich selbst der Polizei meldete. Am 8. Mai 2023 tauchte er überraschend am Bahnhofsplatz Langenzersdorf auf. Seine Maske verdeckte nicht nur sein Gesicht, sondern auch seine Absichten: Er wollte ein Zeichen setzen und die Regelungen anfechten, die ihn zur Duldung der Videoüberwachung zwingen, ohne dass er sein Einverständnis gegeben habe.
Der spätere Vorfall beschäftigte mehrere Instanzen, da der Mann von der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro wegen Verstoßes gegen das Verhüllungsverbot erhielt. Das Verfahren führte schließlich bis zum Verfassungsgerichtshof, der sich mit der Frage auseinandersetzen musste, ob das Verhüllungsverbot überhaupt verfassungsgemäß ist.
Argumente und Herausforderungen
In seiner Beschwerde führte der Wiener an, die Burka sei eine Maßnahme zum Schutz seiner Privatsphäre, da sie ihn vor der allgemeinen Videoüberwachung im öffentlichen Raum schütze. Er argumentierte, dass das Verbot ihn zwingen würde, unrechtmäßige Datenverarbeitung zu dulden. Demnach sei das Tragen einer Gesichtsverhüllung die einzige Möglichkeit, um wahrgenommen zu werden, ohne in eine Datenbank aufgenommen zu werden.
Sein Anliegen beinhaltete zudem die Behauptung, dass das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz gegen mehrere verfassungsrechtlich geschützte Rechte verstoße, einschließlich der Religionsfreiheit und des Rechts auf Datenschutz. Der Mann wies darauf hin, dass das Gesetz speziell gegen den muslimischen Gesichtsschleier gerichtet sei und damit grundrechtsfeindlich sei. Eine solche Gesetzgebung sei außerdem nicht mit seinem Gewissen vereinbar, so der Mann in den Gerichtsakten, die zahlreiche Details über den Fall bieten.
Wenig überraschend kam der Wiener jedoch mit seinen Argumenten vor dem Verfassungsgerichtshof nicht durch. Die Richter erachteten das Verhüllungsverbot als verfassungskonform. Sie verwiesen auf frühere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die in ähnlichen Fällen, zum Beispiel in Frankreich, auf die Klarheit und Gültigkeit der Vorschriften hinwiesen.
Integration und Datenschutz
Die Richter betonten, dass das Verbot, Gesichter zu verhüllen, eine Maßnahme zur Förderung der Integration sei. Eine so umfangreiche Verhüllung, wie sie bei der Burka der Fall ist, könne das soziale Miteinander und die Kommunikation in der Gesellschaft stark beeinträchtigen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte klar, dass zwischenmenschliche Kommunikation für einen demokratischen Staat grundlegend sei.
In Bezug auf den Datenschutz gibt es klare gesetzliche Regelungen, die den Einsatz von Videoüberwachung in öffentlichen Räumen gestatten, wenn es um nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung geht. Diese Aspekte wurden ebenfalls berücksichtigt, als der Verfassungsgerichtshof sein Urteil fällte.
Die Entscheidung war somit ein wichtiger Anlass, um über die Kontroversen rund um Datenschutz, Integration und die Rechte der Bürger zu diskutieren. Ob dieser Vorfall zu weiteren rechtlichen Prüfungen führt, bleibt abzuwarten, aber die rechtlichen Grundlagen sind festgelegt und haben sich als stabil erwiesen.
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