In einer außergewöhnlichen Rückrufaktion müssen bundesweit 28 Millionen Flaschen von Coca Cola-Produkten zurückgegeben werden, da in einigen Fällen Metallstücke gefunden worden sein könnten. Dies betrifft nicht nur den weltbekannten Klassiker Coca Cola, sondern auch beliebte Limonaden wie Fanta, Sprite und MezzoMix, inklusive ihrer Varianten wie „Zero“ oder „light“.
Die betroffenen Flaschen, die zwischen dem 4. Februar und 12. April 2025 ablaufen und mit dem Hinweis „WP“ gekennzeichnet sind, müssen aus den Regalen entfernt werden. Das Wiener Marktamt hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass diese Produkte in den vielen Verkaufsstellen der Stadt nicht mehr angeboten werden. Da Coca Cola seinen Hauptsitz in Wien hat, arbeitet das Marktamt eng mit dem Unternehmen zusammen, um die notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.
Umfang der Rückrufaktion
Die Herausforderung ist groß, da die Getränke in nahezu jedem Lebensmittelladen, Restaurants und Fast-Food-Ketten zu finden sind. Das Marktamt geht von einer enormen Logistikleistung aus, um die Rückgabe zu überwachen, und hat angekündigt, diese Kontrollen in den kommenden Tagen durchzuführen. Dabei wird das Augenmerk vor allem auf größere Verkaufsstellen gelegt, da sie mehr Bestände führen und die Kommunikation über den Rückruf effektiver weitergeben können.
Alexander Hengl, ein Sprecher der städtischen Abteilung, erklärte, dass ein defektes metallisches Sieb in einer Abfüllanlage möglicherweise die Ursache für die Verunreinigungen ist. Dies erfordert eine sorgfältige Überprüfung, um sicherzustellen, dass keine betroffenen Produkte mehr verkauft werden.
Kontrolle und Rückgabe
Die Kontrolle der Produkte erfolgt stichprobenartig, da die Anzahl der betroffenen Flaschen und die Vielzahl der Verkaufsstellen eine umfassende Überprüfung nahezu unmöglich macht. Von den rund 160 Lebensmittelinspektoren in ganz Österreich befinden sich etwa 80 in Wien. Dies zeigt die Bedeutung und die Dringlichkeit dieser Rückrufaktion.
Die Rückgabe der Cola-Produkte ist unkompliziert gestaltet. Kunden können die betroffenen Flaschen bei jedem Händler zurückgeben, unabhängig davon, wo sie diese ursprünglich gekauft haben. Coca Cola hat den Händlern zugesichert, dass sie für die zurückgegebenen Flaschen entschädigt werden. Dies bedeutet, dass auch im Falle eines uneinsichtigen Verkäufers, der möglicherweise noch betroffene Flaschen im Regal hat, rechtliche Maßnahmen ergriffen werden können, einschließlich der Möglichkeit von Geldstrafen. Diese können in den vierstelligen Eurobereich fallen, wenn Bestimmungen des Lebensmittelrechts verletzt werden.
Die Rückrufaktion erinnert an frühere Maßnahmen, die in der Vergangenheit bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Das Marktamt ist optimistisch, dass auch dieses Mal die Rückgaben reibungslos verlaufen, trotz der großen Anzahl an betroffenen Produkten. Details zu dieser umfangreichen Aktion finden sich auch in den Berichten von www.meinbezirk.at.