Wien-Donaustadt

Alkoholrausch am Ring: Zwei Jahre Haft für rücksichtslosen Autofahrer

"Skandal in Wien: Betrunkener Michael P. rammt Auto und verletzt Radfahrer – Jetzt zwei Jahre Haft, aber nur sechs Monate müssen echt abgesessen werden!"

Ein erschreckender Fall hat vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien für Aufsehen gesorgt. Michael P. wurde am 25. Oktober 2024 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, nachdem er am 24. Juni mit 1,44 Promille alkoholisiert über den Ring raste. Bei dieser gefährlichen Fahrt rammte er nicht nur ein Auto, sondern verletzte auch einen Radfahrer erheblich. Sein Urteil ist nun rechtskräftig.

Der Prozess verlief ungewöhnlich, da ein Priester, ein Freund des Angeklagten, als Zuschauer anwesend war. Verteidiger Nikolaus Rast äußerte vor der Urteilsverkündung die Hoffnung, dass der geistige Beistand hilfreich sein könnte. Der Vorfall ereignete sich am späten Nachmittag, als Michael P. mit dem Fahrzeug seines Bruders in stark betrunkenem Zustand unterwegs war. Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte mit über 100 km/h nicht nur die Straßenbahngleise überfahren, sondern auch den Fußgängerbereich in der Nähe des Denkmals der Republik gefährdet, wo Passanten aus dem Weg springen mussten.

Folgen der Raserei

Der Moment der Entscheidung kam, als er den Radfahrer sah. Laut Aussage der Staatsanwältin beschleunigte Michael P. absichtlich, als er Blickkontakt mit dem Radfahrer aufnahm. Der Radler wurde bei dem Zusammenstoß schwer verletzt, erlitt einen Bruch des Handgelenks und Verletzungen an der Hüfte, die ihn über Monate hinweg in seiner Bewegungsfreiheit einschränkten. Sein Leid wird zusätzlich durch Flashbacks verstärkt, in denen er das Gesicht des Angeklagten immer wieder sieht, erklärte seine Rechtsvertretung vor Gericht.

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Insgesamt muss Michael P. 11.120 Euro Entschädigung an den Radfahrer sowie 2.500 Euro an seinen Bruder zahlen, dessen Auto er bei der Tat verwendete. Interessanterweise wird der Großteil der Haftstrafe, konkret 18 Monate, zur Bewährung ausgesetzt, was bedeutet, dass der Angeklagte nur sechs Monate im Gefängnis verbringen muss, da er seit dem Vorfall in Untersuchungshaft sitzt. Diese Entscheidung wurde trotz der akuten Gefährdung, die durch sein Verhalten verursacht wurde, getroffen.

Ein tiefer Blick in die Vergangenheit

Der Verteidiger stellte den Hintergrund des Angeklagten dar. Er wuchs in einer problematischen Familiensituation auf, in der Alkohol eine große Rolle spielte. Nach einer schwierigen Trennung versuchte Michael P. eine Therapie gegen seine Alkoholsucht, sah sich jedoch gezwungen, diese aufgrund finanzieller Schwierigkeiten abzubrechen. Ein Teufelskreis, der schließlich zu dieser tragischen Tat führte. Vor Gericht gestand Michael P. schließlich seine Schuld und drückte sein tiefes Bedauern aus: „Es tut mir unerträglich leid.“

Trotz des Geständnisses warnte die Staatsanwaltschaft vor der Ernsthaftigkeit des Verhaltens des Angeklagten und betonte, dass solches rücksichtsvolles Verhalten in der öffentlichen Sicherheit nicht toleriert werden kann. Im Gegensatz dazu argumentierte die Verteidigung, dass Michael P. kein Krimineller sei, sondern ein Mensch, der in großer Not ist, mit der Hoffnung auf Selbsthilfe durch Therapie und Unterstützung.

Das Gericht entschied, dass neben der Haftstrafe auch eine Weisung zur Teilnahme an einer Alkohol- und Drogen-Therapie nötig ist, um eine Wiederholung der Tat zu vermeiden. Dies soll helfen, Michael P. auf den rechten Weg zu bringen und zu einem verantwortungsbewussten Mitglied der Gesellschaft zu werden.

Für weitere Informationen über diesen Fall und seine Implikationen wird auf die Berichterstattung auf www.meinbezirk.at verwiesen.

Quelle/Referenz
meinbezirk.at

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