Am heutigen Montag wird ein 27-jähriger Mann vor Gericht in Wien-Brigittenau erwartet, nachdem er am 23. Februar in einem Asiastudio drei Sexarbeiterinnen mit einem Messer getötet hat. Dennoch kann dem Mann nicht der dreifache Mord vorgeworfen werden, da er zum Zeitpunkt der Tat an einer stark ausgeprägten paranoiden Schizophrenie litt und somit als nicht zurechnungsfähig gilt. Aufgrund dieser Umstände beantragte die Staatsanwaltschaft die Einweisung des Mannes in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, anstelle einer regulären Bestrafung.
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann beschreibt den Angeklagten aufgrund seiner schweren psychischen Störung als hochgefährlich. Während der Begutachtung gab der 27-Jährige an, er habe während seiner Flucht aus Afghanistan in Serbien eine Frau getroffen, die er als europäische Hexe oder Satanistin identifizierte. Er war der Überzeugung, dass diese Hexe ihn dazu bringen wollte, von seinem Glauben als Muslim abzufallen. Dies habe zu seinen schwerwiegenden psychischen Problemen beigetragen, da er glaubte, dass die Sexarbeiterinnen in einer komplotartigen Verbindung mit dieser Hexe standen.
Die Gedanken des Angeklagten
Der Angeklagte erklärte, dass die Hexe nicht physisch nach Österreich gekommen sei, doch könne ihr Einfluss auch digital über das Handy weiterwirken. Trotz seiner Versuche, sich von ihrem Einfluss zu befreien, gab er an, dass ihm dies langfristig nicht gelungen sei. Diese Überzeugung führte dazu, dass er ein Messer kaufte, um letztendlich die drei Frauen zu töten, von denen er glaubte, dass sie mit der Hexe zusammenarbeiteten.
Die Tragödie dieses Vorfalls wirft viele Fragen über die psychische Gesundheit, den Einfluss von Wahnvorstellungen auf das Verhalten und die angemessene juristische Handhabung solcher Fälle auf. Die Verhandlung beleuchtet die Komplexität der Rechtslage, insbesondere wenn es um psychisch kranke Täter geht, die keine volle Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen können.
Details zu diesem tragischen Vorfall sind weiterhin spärlich, jedoch ist der Fall nicht nur von juristischem, sondern auch von gesellschaftlichem Interesse. Die Theme der psychischen Gesundheit und der Umgang mit psychisch Erkrankten im Justizsystem bleibt von großer Bedeutung und wird in den kommenden Verhandlungen sicher weiter thematisiert. Mehr Informationen zu diesem Thema finden sich hier.
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