Im Zentrum der aktuellen Justizdebatte steht die Anklage gegen den Freiheitlichen Politiker Waldhäusl, die vom Weisungsrat nicht genehmigt wurde. Laut der Kleine Zeitung sind Waldhäusl und eine ehemalige Landesbedienstete des Amtsmissbrauchs angeklagt worden. Ihnen wird vorgeworfen, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in eine mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft gebracht zu haben, die als ungeeignet gilt. Der Weisungsrat, ein beratendes Gremium, war jedoch der Ansicht, dass die Anklage aufgrund einer "unrichtigen Anwendung eines Gesetzes" nicht zur Kenntnis genommen werden sollte.
Weisungsrat und Justizministerium im Konflikt
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte ursprünglich geplant, das Verfahren gegen Waldhäusl einzustellen, entschied sich jedoch nach Prüfung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien für weitere Ermittlungen. Obwohl der Weisungsrat schließlich feststellte, dass die Anklage nicht gerechtfertigt sei, blieben wesentliche Fragen des Amtsmissbrauchs offen. Das Justizministerium gestand zwar ein, dass es die neue Anklage nicht dem Weisungsrat vorlegen musste, wies jedoch darauf hin, dass dies nicht als Billigung der Anklage interpretiert werden könne. In einem Hinweis wird auf ein "Missverständnis" verwiesen, von dem die Fachabteilung des Ministeriums betroffen gewesen sei, wie bmj.gv.at berichtet.
In ihrem Bericht hat Justizministerin Alma Zadic ebenfalls klargestellt, dass die Vermittlung von Weisungen durch den Weisungsrat in strafrechtlichen Ermittlungsvorgängen eine wichtige Rolle spielt. Der Minister ist verpflichtet, jährlich dem Parlament über die erteilten Weisungen zu berichten, insbesondere über solche Fälle, in denen nicht auf die Äußerungen des Rates geachtet wurde. Die Anklage gegen Waldhäusl steht nun im Mittelpunkt der juristischen Diskussion über die Grenzen der Amtsgewalt im Umgang mit Flüchtlingen, wobei das genaue Ausmaß der Vorwürfe und die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter analysiert werden müssen.
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