
Am 29. März 2025 beginnt der Versand der Wahlkarten für die bevorstehenden Wahlen in Wien. Die Wahlkarten sind ein wichtiges Instrument, um jenen wahlberechtigten Bürger*innen zu ermöglichen, die am Wahltag, dem 27. April 2025, nicht in ihrem zuständigen Wahllokal abstimmen können, sei es aufgrund von Ortsabwesenheit, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen. ots.at berichtet, dass mit einer Wahlkarte in jedem Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl im In- und Ausland abgestimmt werden kann.
Wahlkarten können ab dem 31. März 2025 beantragt werden. Anträge sind schriftlich, online oder persönlich im zuständigen Wahlreferat möglich. Die Frist für schriftliche und Online-Anträge endet am 23. April 2025, während persönliche Anträge bis zum 25. April 2025, 12.00 Uhr, eingereicht werden können. Hierbei haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Wahlkarte gleich vor Ort zu verwenden.
Antragstellung und Fristen
Der Prozess zur Beantragung einer Wahlkarte ist detailliert geregelt. Wie auf wien.gv.at beschrieben, kann der Antrag entweder persönlich, schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax gestellt werden. Online-Anträge stehen sowohl österreichischen Staatsbürger*innen als auch nichtösterreichischen EU-Bürger*innen zur Verfügung, jedoch nur für die Bezirksvertretungswahlen. Nichtösterreichische EU-Bürger sind für die Gemeinderatswahlen nicht wahlberechtigt.
Alle Anträge mit Ausnahme der Online-Anträge müssen eine Begründung enthalten, warum die Wahlkarte benötigt wird, sowie persönliche Angaben und einen Identitätsnachweis. Eine andere Person kann den Antrag einreichen, sofern dieser vorab unterschrieben wurde. Der Versand der Wahlkarten erfolgt per Post als Einschreiben, wobei Duplikate bei Verlust nicht zur Verfügung stehen.
Stimmabgabe und Besonderheiten
Um eine Stimmabgabe zu gewährleisten, stehen am Wahltag in jedem Wiener Wahlkarten-Wahllokal entsprechende abgeschirmte Bereiche zur Verfügung. Die Briefwahlkarte muss bis spätestens 27. April 2025, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingereicht werden. Anschließend kann diese auch am Wahltag in jedem Wahllokal abgegeben werden.
Besonderheiten gelten für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die eine mobile Wahlkommission beantragen können, um sicherzustellen, dass sie dennoch an der Wahl teilnehmen können. Für weitere Informationen stehen das Stadtservice unter der Telefonnummer 01/4000-4001 sowie die Webseite oesterreich.gv.at zur Verfügung.
Insgesamt zeigt sich, dass die Stadt Wien allen Bürger*innen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht im Wahllokal wählen können, vielfältige Möglichkeiten bietet, um an der demokratischen Wahlveranstaltung teilzunehmen.
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