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Von Taschengeld zu Lohn: Die neue Richtlinie des Bundes zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt

Vom Taschengeld zur gerechten Entlohnung – Wie die neue Bundesrichtlinie die Inklusion am Arbeitsmarkt vorantreibt

Am vergangenen Montag veröffentlichte der Bund eine Richtlinie zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Das Hauptziel dieser Maßnahme besteht darin, Projekte zu finanzieren, die es den Personen ermöglichen, von Behindertenwerkstätten in reguläre Arbeitsverhältnisse zu wechseln. Das Sozialministerium stellt für diese Zwecke bis 2026 insgesamt 36 Millionen Euro zur Verfügung, wobei ein weiteres Drittel der Kosten von den Ländern übernommen wird. Insgesamt stehen somit 54 Millionen Euro bereit.

Maria Katharina Moser, die Direktorin der Diakonie, äußerte sich positiv zu diesen Entwicklungen, bezeichnete sie jedoch als ersten Schritt. Sie betonte die Notwendigkeit, dass die Finanzierung für einen inklusiven Arbeitsmarkt nicht nur über zeitlich begrenzte Projekte erfolgen sollte, sondern vielmehr zur Regelmäßigkeit werden muss. Zudem sei es wichtig, die Arbeit von Personen in Werkstätten als vollwertige Beschäftigung anzuerkennen.

Die Voraussetzungen für die Förderung dieser Projekte umfassen kollektivvertragliche Entlohnung, das Vorhandensein von Arbeitsverträgen und eine umfassende soziale Absicherung der betroffenen Personen. Die Diakonie sieht in diesen Maßnahmen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Es sei nun von Bedeutung, dass die umgesetzten Projekte genau evaluiert werden und dass langfristig ein Inklusionsfonds eingerichtet wird, um die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt weiter voranzutreiben.

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Die Diakonie fordert zudem eine Möglichkeit der Kombination aus Lohn und Sozialleistungen, um sicherzustellen, dass die Betroffenen weiterhin die benötigten Unterstützungsleistungen erhalten. Es sei entscheidend, dass die finanziellen Mittel aus dem Inklusionsfonds dafür genutzt werden können, um die notwendigen sozialen und gesundheitlichen Leistungen abzudecken. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung dieser Maßnahmen in der Praxis erfolgen wird und inwiefern sie die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern können.

Quelle: In einem Artikel von www.ots.at zu sehen.

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